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Kuscheln
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§ 257c StPO
Innenansicht eines zeitweiligen U-Häftlings zur ...
Freitag der 13. Mai
Chapeau! Herr Ermittlungsrichter Auch in W...
Optimale Hilfe im Strafrecht in Würzburg

Die Strafverteidigung hat zeitnah zum hoheitlichen Eingriff anzusetzen und muss den Mandanten stets vor der Einschränkung seiner Bürgerrechte, speziell seiner Beschuldigten- oder Verteidigungsrechte schützen.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg vertrete ich zu 100% die Meinung, dass der Strafverteidiger konsequent dem immer stärker werdenden Bedürfnis der Politik zur Verschlankung des Strafprozesses unter Aufgabe von Bürgerrechten entgegenzutreten hat. Er hat die Würde des betroffenen Mandanten zu wahren und willkürliches Handeln der öffentlichen Gewalt zu verhindern.
Die Inhaftnahme eines Mandanten im Ermittlungsverfahren hat die Ausnahme und nicht, wie zunehmend praktiziert, die Regel zu sein.
Moderne Strafverteidigung muss all dies als ihr primäres Ziel sehen und vor allem Haft vermeiden.
Ein Strafverteidiger muss im Ermittlungsverfahren stets kampfbereit sein und Phantasie in der Vorbereitung der Hauptverhandlung aufweisen.
Ich verstehe es als meinen Beruf und meine Berufung, dem Mandanten beim Ringen um die Unschuldsvermutung als Berater und Beistand im Strafrecht in Würzburg zur Seite zu stehen.
Pauschalhonorar für die Erstberatung
Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg biete ich Ihnen an, zu einem Pauschalhonorar von 130,00 € incl. MwSt, gegen einen Ihnen zugestellten Strafbefehl fristwahrend Einspruch zu erheben. Ich werde die Verfahrensakte einsehen und mit Ihnen persönlich die Frage besprechen, ob es aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, sich zu verteidigen oder den Strafbefehl zu akzeptieren.Sollte das Mandat dann weitergeführt werden, wird der gezahlte Betrag auf das weitere Honorar angerechnet.
Fragen Sie mich, ich helfe Ihnen gerne.




