Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816


Strafrecht Würzburg
on Google+


Suche

News / Aktuelles

Richter sollen keine Enuchen sein
Die Schweizer Justiz kuschelt nicht. Innenansich...
Kuscheln
mit der Presse zugunsten des Mandanten. Erwe...
Horch was kommt von draußen in die Bay. U-haft
Heimlich still und leise schleicht ein neues Gese...
§ 257c StPO
Innenansicht eines zeitweiligen U-Häftlings zur ...
Freitag der 13. Mai
Chapeau! Herr Ermittlungsrichter Auch in W...

RSS-Feed rss

Optimale Hilfe im Strafrecht in Würzburg

Justicia
Als Spezialist für Strafrecht in Würzburg stellt die Strafverteidigung nach meiner Auffassung den Schutz vor hoheitlicher Gewalt in Ermittlungs- und Strafverfahren dar.

Die Strafverteidigung hat zeitnah zum hoheitlichen Eingriff anzusetzen und muss den Mandanten stets vor der Einschränkung seiner Bürgerrechte, speziell seiner Beschuldigten- oder Verteidigungsrechte schützen.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg vertrete ich zu 100% die Meinung, dass der Strafverteidiger konsequent dem immer stärker werdenden Bedürfnis der Politik zur Verschlankung des Strafprozesses unter Aufgabe von Bürgerrechten entgegenzutreten hat. Er hat die Würde des betroffenen Mandanten zu wahren und willkürliches Handeln der öffentlichen Gewalt zu verhindern.

Die Inhaftnahme eines Mandanten im Ermittlungsverfahren hat die Ausnahme und nicht, wie zunehmend praktiziert, die Regel zu sein.
Moderne Strafverteidigung muss all dies als ihr primäres Ziel sehen und vor allem Haft vermeiden.
Ein Strafverteidiger muss im Ermittlungsverfahren stets kampfbereit sein und Phantasie in der Vorbereitung der Hauptverhandlung aufweisen.

Ich verstehe es als meinen Beruf und meine Berufung, dem Mandanten beim Ringen um die Unschuldsvermutung als Berater und Beistand im Strafrecht in Würzburg zur Seite zu stehen.

Pauschalhonorar für die Erstberatung

Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg biete ich Ihnen an, zu einem Pauschalhonorar von 130,00 € incl. MwSt, gegen einen Ihnen zugestellten Strafbefehl fristwahrend Einspruch zu erheben. Ich werde die Verfahrensakte einsehen und mit Ihnen persönlich die Frage besprechen, ob es aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, sich zu verteidigen oder den Strafbefehl zu akzeptieren.

Sollte das Mandat dann weitergeführt werden, wird der gezahlte Betrag auf das weitere Honorar angerechnet.

Fragen Sie mich, ich helfe Ihnen gerne.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs