Das Urteil ist rechtskräftig - strafrechtliche Nachsorge

Strafhaft und Maßregelvollzug

Gefängnis
Das Strafverfahren ist mit der Rechtskraft des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das „Ob"), der Strafvollzug (das „Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B.:
  • die Erfassung der Daten in den Registern,
  • den Widerruf und die Verlängerung der Bewährung,
  • Reststrafenaussetzung,
  • Gnade und
  • die Erhebung personenbezogener Daten an.
Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und besonders die berufsrechtlichen Nebenfolgen.

Ihr Strafverteidiger aus Würzburg Klaus W. Spiegel steht auch nach einem rechtskräftigen Urteil zu Ihnen bis zu Ihrer Haftentlassung. Er stellt die maßgeblichen Anträge für Sie.

Das Maß der Schuld

Eine Bestrafung "über das Maß der Schuld hinaus" ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, unzulässig und menschenrechtswidrig. Aber was ist das Maß der Schuld? Kein Mensch ist wie der andere: "Durchschnitte" zwischen Personen sind nicht möglich.

Wie soll man "Verantwortung" messen?

Thomas Fischer

Strafverteidiger - Strafhaft

Wenn eine rechtskräftige, also endgültige Entscheidung eines Gerichtes vorliegt, nach der jemand im Gefängnis eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, dann liegt Strafhaft vor.

Jede Freiheitsstrafe muss mindestens bis zu Hälfte verbüßt werden.

In Strafhaft ist leider vieles anders als in der U-Haft. Da gibt es keinen uneingeschränkten Einkauf, oft nur beschränkte Fernsehmöglichkeiten, aber dafür besteht Arbeitspflicht. Hingegen können nach Ablauf einer gewissen Haftzeit sog. Haftlockerungen gewährt werden, z.B. Ausgang / Urlaub, bis hin zum Offenen Vollzug.

Meine Kanzlei betreut ständig Gefangene in unterschiedlichen Gefängnissen - Frauen wie Männer. Wir sind also im Umgang mit den Vorschriften, Abläufen, Besonderheiten und insbesondere mit dem jeweiligen Gefängnispersonal vertraut.

In zwölf Bundesländern gilt nach wie vor das Bundesgesetz, das Strafvollzugsgesetz von 1976. Auch dort, wo Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden sind, gelten die §§ 109-122 StVollzG fort, da das Verfahrensrecht, insbesondere die richterliche Überprüfung von Maßnahmen der JVA auf dem Bereich des Strafvollzugs, durch die Föderalismusreform nicht in die Zuständigkeit der Länder übertragen worden ist.

In Bayern gilt für die Ausgestaltung des Strafvollzugs das am 1.1.2008 in Kraft getretene Bayerische Strafvollzugsgesetz BayStVollzG.

Zu den Aufgaben des Strafvollzugs lesen Sie hier

Ich stelle gerne für Sie die maßgeblichen Anträge bei der JVA und der Strafvollstreckungskammer.

Es gibt aber auch die Ersatzfreiheitsstrafe. Zahlt jemand eine gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht, dann muss er ersatzweise dafür ins Gefängnis.

Ihr Strafverteidiger aus Würzburg weist aber darauf hin:

Die effektive Strafverteidigung endet für den engagierten Strafverteidiger nicht mit der Rechtskraft des Urteils. Auch bei der Vollstreckung des Urteils bedarf der Betroffene anwaltlicher Unterstützung, damit seine Rechte optimal gewahrt werden.

Strafverteidiger - Maßregelvollzug

Der Massregelvollzug ist die Vollziehung einer Maßregelung wie die Unterbringung eines Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Suchttherapie zur Besserung seines Zustandes nach Par. 63 oder Par. 64 StGB .

"Maßregeln" heißen in unserem Strafgesetz die Sanktionen, die unabhängig von der Schuld des Täters verhängt werden können (oder müssen): "Entziehung der Fahrerlaubnis" ist eine der häufigsten; "Unterbringung" in einer Entziehungsanstalt (maximal zwei Jahre) oder in einem "psychiatrischen Krankenaus" (Ende unbegrenzt) sind zwei gravierende, wenn eine "Diagnose" vorliegt, die das rechtfertigt. Für die Unbelehrbaren, Gefährlichen: Die Sicherungsverwahrung (Paragraf 66 StGB).

Ihr Strafverteidiger auch im Massregelvollzug weist darauf hin, dass zum 01.08.2015 das Bayerische Massregelvollzugsgesetz - BayMRVG in Kraft getreten ist.

Die Bay. Sozialministerin Müller:

"Sicherheit und Qualität des Massregelvollzugs werden in Bayern durch ein modernes Gesetz gewährleistet."

Mal schauen.

Gerade bei dem Vollzug einer Maßregel, also der längerfristigen Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus zur Bekämpfung einer Suchterkrankung (Par. 64 StGB) oder der Unterbringung zur Heilung einer psychischen Erkrankung (Par. 63 StGB), die sich nach ärztlichen Gesichtspunkten bestimmt und bei der u.a. therapeutische Aspekte eine bestimmende Rolle spielen, bedarf es sorgfältiger anwaltlicher Beratung des Untergebrachten.
Verteidigung im Maßregelvollzug bedeutet, dem Untergebrachten Beistand zu leisten, insbesondere bei den regelmäßigen Anhörungen der Strafvollstreckungskammer.
Meine Anmerkung zur neuesten Gesetzeslage finden Sie hier.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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