Freitag der 13. Mai

Chapeau! Herr Ermittlungsrichter

Auch in Würzburg setzt sich langsam die StPO durch.

Heute hat der Ermittlungsrichter den feinen Unterschied zwischen dem dringenden Tatverdacht, mit der Gefahr der Inhaftierung, und dem hinreichenden Tatverdacht, mit der Gefahr freier Mailuft, erkannt und dem Mandanten die Maikäfersuche im nicht geliebten Hessen gestattet.

Hier der bemerkenswerte Beschluss:



Eingestellt am 13.05.2011 von Klaus W. Spiegel
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