Justizia hat noch einmal die Kurve geschafft

Schuldangemessene Strafe

Das Landgericht Nürnberg hat in der Berufungsinstanz ein „suboptimal“ gelaufenes Strafverfahren letztendlich mit einem schuldangemessenen Urteil beendet.

Am 2.6.2010 hat die Mandantin mit ihrer Schwester aus einem Altkleidercontainer in Neumarkt Altkleider und Schuhe im Gesamtwert von ca. 15,00 Euro entnommen, um diese für sich zu behalten. Es handelte sich um

1 Paar Lederstiefletten Größe 37, Farbe schwarz,
1 Kinderbluse, Farbe weiß,
1 Kinder t-shirt, Größe 152, Farbe Blau mit Schlümpfen,
1 Polo-shirt kurz arm für Kinder, Farbe rosa mit Längsstreifen, löchrig sowie
1 Kinderslip, Farbe rosa mit Blumen.

Die Mandantin hing kopfüber im Bekleidungscontainer, so dass nur noch die Füße herausschauten und warf die Kleidungsstücke heraus. Die Schwester der Mandantin stand neben dem Container und sortierte die Bekleidungsstücke aus.

Als ein Passant die beiden aufforderte die Kleidungsstücke in den Container zurückzulege, griff die Schwester den Passanten an, indem sie ihn mit beiden Armen zurückstieß. Als sich der Passant wegdrehte und der Mandantin den Rücken zuwandte, schlug diese mit einem Stockschirm auf den Passanten ein. Es handelte sich um einen heftigen Schlag auf den Rücken, wobei der Schirm mit der Spitze gehalten wurde, so dass der Schlag mit dem Holzgriff erfolgte. Beide verließen den Ort mit den Kleidern.

Sie wurden kurze Zeit später von Polizeibeamten angehalten. Der Jourstaatsanwalt ordnete Sicherheitsleistungen mit 30,00 Euro und 40,00 Euro an, mit der Überlegung der Einstellung wegen geringer Schuld gegen Geldauflage. Die Frauen blieben frei.

Anfang August 2010 entschied dann ein anderer Staatsanwalt, die Sache als schweren räuberischen Diebstahl bei der Mandantin einzuordnen und erhob Anklage zum Schöffengericht mit Inhaftierung ab 23.8.2010.

Das erstinstanzliche Gericht verurteilte die geringfügig durch Strafbefehl vorgeahndete Mandantin antragsgemäß zu einer Freiheitsstrafe mit 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung.
Nach Verteidigerwechsel „berichtigte“ das Landgericht Nürnberg nun die Strafe schuldangemessen auf 1 Jahr mit Bewährung und sofortiger Haftentlassung.

Durch Zuhörer mit Bananen und von der Dolmetscherin mit Kleingeld versorgt verließ die Mandantin den Gerichtssaal freudestrahlend.


Eingestellt am 04.02.2011 von Klaus W. Spiegel
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