Neues von Ihrem Strafverteidiger aus Würzburg

Rote Karte für den Richter

Richterin organisiert in laufender Verhandlung per SMS ihre Kinderbetreuung

Der Bundesgerichtshof hat Richtern verboten, während ihren Verhandlungen Handys für private Zwecke zu benutzen. Der Richter darf seine privaten Interessen nicht über seine Dienstpflicht stellen.

Das Handy ist für Strafrichter aller Art tabu - jedenfalls während seiner Verhandlung.

Der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Thomas Fischer sagte:

"Das ist nicht eine Frage des guten Geschmacks oder der Höflichkeit, sondern eine Frage, die den Kernbereich der richterlichen Pflichten betrifft".

Es komme auch nicht darauf an, ob solch eine private Nachricht wichtig oder unwichtig sei. Ein Richter sei verpflichtet, seine gesamte Aufmerksamkeit der Hauptverhandlung zu widmen. Handys hätten im Gerichtssaal nichts zu suchen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte, im Rahmen eines Ablehnungsantrages der Verteidigung, das Verhalten der Richterin in der Hauptverhandlung noch akzeptiert. Sie sei durch die Simstätigkeit ja nicht übermäßig in ihrer Aufmerksamkeit eingeschränkt gewesen. Testierte also der Richterin die Multitaskingfähigkeit.

Das sah jetzt der 2. Strafsenat anders und hob auf die Revision des Angeklagten hin wegen eines Verfahrensfehlers die Verurteilung der beiden Angeklagten auf und verweis die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer beim Landgericht in Frankfurt am Main zurück.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20STR%20228/14

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Eingestellt am 18.06.2015 von Klaus W. Spiegel
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