und zum Schluss 8 Gründe für - Strafrecht Würzburg - 
Klaus W. Spiegel und sein Team

….und zum Schluss acht Gründe für - Strafrecht Würzburg - Strafverteidiger 
Klaus W. Spiegel und sein Team.

Den richtigen Anwalt für Ihr Strafverfahren zu finden, ist gar nicht so leicht. Wir haben Ihnen acht Argumente zusammengestellt, die in der Strafrechtskanzlei Klaus W. Spiegel großgeschrieben werden, um eine exzellente Strafverteidigung zu gewährleisten.

1
Höchste Spezialisierung auf und im Strafrecht

Das gesamte Team ist ausschließlich im Strafrecht tätig. In vielen Kanzleien werden auch heute noch mehrere Rechtsgebiete durch einen Anwalt betreut. Für uns undenkbar. Zu unserer Überzeugung ist eine hohe Spezialisierung unabdingbar, um jede Chance für den Mandanten zu nutzen. Denn nur bei höchster Spezialisierung sind ständige fachspezifische Weiterbildung, ein geschulter Blick und eine zielsichere, effiziente Bearbeitung möglich.
Sie gehen ja auch nicht zum Augenarzt, wenn Sie Zahnschmerzen haben.
Unsere Spezialisierung prägt nicht nur unsere tägliche Arbeit, sondern auch den Lebenslauf des Strafverteidigers Klaus W. Spiegel.

2
Methode: Gerichtsverhandlung verhindern!

Wir setzen so früh wie möglich an, um unseren Mandanten eine Gerichtsverhandlung zu ersparen. Die Chancen sind am größten, wenn Sie bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter keine Aussage machen und zunächst Akteneinsicht beantragt wird. So weit so gut. Das kann jeder Strafverteidiger tun. Uns zeichnet aus, dass wir nach Akteneinsicht Ihre Ermittlungsakte akribisch prüfen und dann in fast allen Fällen einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens verfassen. Diesen stimmen wir freilich mit unseren Mandanten ab. Ziel kann auch bei schwersten Vorwürfen eine Einstellung mangels Tatverdacht sein. Auch in anderen Fällen kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht. Haben wir Erfolg gibt es keine Eintragung im Führungszeugnis und keine öffentliche und unangenehme Gerichtsverhandlung.
Doch unsere Anträge sind nicht irgendwelche Briefe an die Staatsanwaltschaft: Sie fußen stets auf dezidierten Kenntnisse in der strafrechtlichen Beweiswürdigung, des materiellen Strafrechts, des Strafprozessrechts und langjähriger taktische Erfahrung. Kein Schriftsatz ohne Darstellung des Sachverhalts nach Aktenlage, ggf. dezidierte Angriffe auf belastende Aussagen anhand der aussagepsychologischen Vorgaben des Bundesgerichtshofs, umfassende Argumentation mit allen Schwachstellen der Ermittlungen und immer ein breites wissenschaftliches Fundament, das heißt Fußnoten mit entsprechender Literatur und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung. So erzeugen wir eine Druckschwelle, die weit überwiegend dazu führt, dass die Staatsanwaltschaft bereit ist das Verfahren einzustellen.
Wir wollen den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Augen Höhe begegnen. Unser Anspruch ist Überlegenheit.
Dabei arbeiten wir nie nach Schema F, denn jeder Fall ist anders und verdient eine individuelle Verteidigungsstrategie, die wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Gleichwohl kennen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung eine Vielzahl von Fallkonstellationen und können auf unser kanzleiinternes Wissen zurückgreifen. Unser professionelles Knowledgemanagement ermöglicht eine zielsichere und effiziente Bearbeitung jedes strafrechtlichen Mandats.

3
Kampfgeist, Leidenschaft, Einsatz und Verhandlungsgeschick

Nicht nur schriftlich, sondern auch vor Gericht in der mündlichen Hauptverhandlung streiten wir für die bestmöglichen Ergebnisse unserer Mandanten. Hartnäckig, absolut einseitig dem Mandanteninteresse verpflichtet, vorbereitet und fachlich exzellent. Wir beherrschen die Klaviatur des Strafprozessrechts und können auch spontan auf die oft unvorhersehbaren Wendungen in einem Strafprozess reagieren. Der diplomatisch geschickte, konsensuale Verhandlungsstil oder der aggressive prozessuale Angriff auf alle angeblichen Indizien der Staatsanwaltschaft – man muss beides beherrschen und vor allem wissen, wann welcher Stil am besten für den Mandanten ist.

Oberstes Gebot muss der Erhalt der Freiheit sein.

In unserem Team hat niemand Platz der Angst vor Streit mit Richtern und Staatsanwälten hat. Unerschrockener, aufrichtiger Kampf für die Rechte des Beschuldigten ermöglicht überhaupt erst ein faires Verfahren. Es gibt objektive und faire Richter, aber auch bösartige und inkompetente. Man muss wissen, mit wem man verhandelt, um genau den richtigen Verhandlungsstil zu entfalten.
Man wird nicht Strafverteidiger, weil man denkt, das wäre ein netter Job.
Strafverteidigung ist nicht Beruf sondern Berufung. Diese Leidenschaft leben wir in jedem Mandant – egal ob kleines oder großes Verfahren.

4
Was Mandanten sagen?

Ein Anwalt kann viel über sich erzählen. Unsere Bewertungen sprechen für sich.

5
Persönliche Betreuung

Wir wissen, dass unsere Mandanten immer in einer schwierigen Lebenssituation sind. Egal ob schuldig oder unschuldig – wer mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert ist, hat viel zu verlieren: Ein sauberes Führungszeugnis, viel Geld, seinen Führerschein, aber vor allem die Freiheit. In vielen Fällen steht die gesamte bürgerliche Existenz auf dem Spiel.
Um diese Belastung zu ertragen, brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite. Kein Mensch kann sich selbst effektiv verteidigen, wenn er erstmal eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hat. Der Strafverfolgungsapparat ist zu mächtig und das Strafrecht zu kompliziert.
Wir wollen, dass Sie das Gespräch mit uns verlassen mit dem sicheren Gefühl: „Jetzt ist jemand da, dem ich vertrauen kann, jemand der mir hilft, der sich um alles kümmert, der weiß was zu tun ist.“
Es soll nicht nur ein Gefühl sein, sondern genau das ist unser Auftrag, dem wir in jedem Verfahren – egal ob klein oder groß – verpflichtet sind. Viele unserer Mandanten sagen, dass bereits das erste Gespräch dazu geführt, dass sie wieder ruhiger schlafen konnten. Mit dem erlösenden Einstellungsbescheid war dann auch dauerhaft das seelische Befinden wieder hergestellt.

6
Faire und transparente Kosten

Gute Strafverteidigung kostet Geld. Aber auf der anderen Seite wird Ihnen keine oder eine schlechte Verteidigung einen noch viel höheren Preis abverlangen.
Faire und transparente Kosten sind oberstes Gebot der Kanzlei. In nahezu allen Fällen wissen Sie nach dem Erstgespräch, was genau an Kosten auf Sie zukommt. Wir haben Pauschalen in denen alles enthalten ist. Zum Beispiel für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Termin bei der Polizei absagen, Akteneinsicht beantragen, Akte akribisch durcharbeiten, umfangreichen Einstellungsschriftsatz (Schutzschrift) verfassen und mit Ihnen abstimmen, bei Nachermittlungen weitere Anträge und ggf. mündliche Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft. Egal was im Einzelnen passiert, alles ist abgedeckt bis das Ermittlungsverfahren, idealerweise mit der erlösenden Einstellung abgeschlossen ist. Die konkrete Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Vorwurf und dem zu erwartenden Aufwand. Ratenzahlungen sind in aller Regel möglich. Gemeinsam einigen wir uns auf einen für beide Seiten fairen Preis. Versteckte oder überraschende Kosten existieren bei uns nicht.

7
Schnelle Termine

Schnelligkeit ist unsere Stärke. Häufig binnen 24 Stunden und auf Wunsch auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Noch am Tag Ihres Anrufs erhalten Sie auf Wunsch einen persönlichen Rückruf durch unseren Strafverteidiger. Noch am selben Tag können wir Vernehmungstermine bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

8
Hochmodernes Sekretariat und Service

Mit unserem Team stehen wir an Ihrer Seite. Ihr primärer Ansprechpartner ist dabei natürlich stets der von Ihnen mandatierte Strafverteidiger Ihres Vertrauens. Höchste Diskretion ist bei allen Mitarbeitern oberstes Gebot.
Wir begreifen uns als Dienstleister. Der Schriftverkehr mit Mandanten wird auf Wunsch vollständig digital geführt. Dank digitaler strafrechtlicher Datenbanken, die sämtliche relevante strafrechtliche Rechtsprechung und Literatur beinhalten, sind wir stets auf dem neuesten Stand.
Antiquierte Telefonzeiten mit Mittagspausen oder Büroschluss um 17:00 Uhr, wie in den meisten Kanzleien heute noch usus, kommen für uns nicht in Betracht.

In Notfällen erreichen Sie uns 24 Stunden unter

0170 2211778

Hier wird Ihnen in strafrechtlichen Angelegenheiten geholfen.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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