Aktuelles Strafzumessungsrecht – Strafverteidiger in Würzburg

Teilnahmebestätigung zum Seminar „Aktuelles Strafzumessungsrecht“ am 18. September 2026 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktuelles Strafzumessungsrecht
Eine wirksame Strafverteidigung setzt voraus, die aktuelle Rechtsprechung zur Strafzumessung und deren praktische Auswirkungen auf das Strafverfahren genau zu kennen.
Fortbildung zum aktuellen Strafzumessungsrecht
Am 18. September 2026 nahm Rechtsanwalt Klaus Spiegel am Seminar „Aktuelles Strafzumessungsrecht“ des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg teil.
Die fünfstündige Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO befasste sich mit aktuellen Fragen und Entwicklungen des Strafzumessungsrechts.
Als Referenten führten Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Richter am Bundesgerichtshof, und Dr. Thomas Schuster, Richter am Bundesgerichtshof, durch das Seminar.
Strafzumessung in der Verteidigungspraxis
Die Strafzumessung entscheidet darüber, welche konkrete Rechtsfolge am Ende eines Strafverfahrens steht. Für die Verteidigung kommt es deshalb darauf an, strafmildernde Umstände frühzeitig herauszuarbeiten und die für die Strafzumessung maßgebliche aktuelle Rechtsprechung in die Verteidigungsstrategie einzubeziehen.
Die regelmäßige Fortbildung im Strafrecht ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer fachlich fundierten und aktuellen Strafverteidigung.
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