Rechtsschutz in Strafsachen

Rechtsschutzversicherung

In Strafsachen kommt eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Vorwurf einer fahrlässig begangenen Tat im Raum steht. Da die meisten Straftatbestände jedoch nur vorsätzlich verwirklicht werden können, besteht häufig kein Versicherungsschutz.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen führe. Sie erhalten meine Rechnung und können diese selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Prüfung einer Erstattung einreichen.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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