Darknet Bestellung

Hausdurchsuchung wegen Darknet-aktivität

Eine Hausdurchsuchung wegen einer Bestellung im Darknet kommt schneller, als viele vermuten. In meinem Ratgeber liefere ich nützliche Tipps zur Hausdurchsuchung nach Darknet Aktivitäten und wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten.

  • Wann droht eine Hausdurchsuchung wegen Darknet-Straftaten?
  • Hausdurchsuchung wegen Handeltreibens mit Drogen, Waffen oder Falschgeld.
  • Durchsuchung wegen Betäubungsmittelbestellung.
  • Hausdurchsuchung nach Waffenbestellung und Falschgeldbestellung.
  • Um welche Uhrzeit findet eine Hausdurchsuchung statt?
  • Ablauf einer Durchsuchungsmaßnahme.
  • Was wird alles gesucht nach Darknet-Straftaten?
  • Wie geht es nach der Hausdurchsuchung weiter?
Wann droht mir eine Hausdurchsuchung wegen Darknet-Aktivitäten?

Grundsätzlich droht eine Hausdurchsuchung immer dann, wenn die Ermittlungsbehörden - in Bayern die Abteilung für Cybercrime in Bamberg - nach kriminalistischer Erfahrung davon ausgehen können, dass bei der Durchsuchung Beweismittel zu Straftaten im Darknet sichergestellt werden können. Hierbei werden die Ermittlungsbehörden zum einen immer nach den verbotenen Tatgegenständen (Drogen, Waffen oder Falschgeld) suchen, aber zum anderen natürlich versuchen auf die Datenträger des Verdächtiigen zuzugreifen, um mit diesen eine Tatbegehung nachweisen zu können, insbesonders „Wer“ im Darknet unterwegs war.

Hausdurchsuchung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Falschgeld oder Waffen im Darknet

Wer mit Betäubungsmitteln, Falschgeld oder Waffen im Darknet handelt, der wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen haben, da hier auch eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass im Rahmen einer Durchsuchung entsprechende Beweismittel aufgefunden werden. Ferner wird in der Regel damit zu rechnen sein, dass die Behörden es überdies auch auf EDV-Anlagen des Beschuldigten abgesehen haben, so dass eine Beschlagnahme aller Datenträger in der Wohnung zu erwarten ist. Hierbei wird unter anderem auch nach Datenträgern gesucht werden, auf denen nicht nur konkrete Beweismittel, sondern auch Bitcoins gespeichert sind.

Hausdurchsuchung wegen Bestellung von Drogen im Darknet?

Grundsätzlich ist auch eine Hausdurchsuchung wegen einer Bestellung kleinerer Mengen an Betäubungsmitteln im Darknet denkbar. In der Praxis ist es zwar nicht die Regel, eine Durchsuchung kann jedoch keinesfalls ausgeschlossen werden.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung bei Verstoß gegen das BtMG?

Die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung sinkt mit fortschreitendem zeitlichen Ablauf der Bestellung, da die Wahrscheinlichkeit eines Auffindens von Beweismitteln mit Zeitablauf immer geringer wird. Auch sinkt die Wahrscheinlichkeit mit der Menge der im Darknet bestellten Betäubungsmittel, da eine Hausdurchsuchung bei einer Minimalmenge auch unverhältnismäßig wäre.

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss ausgeführt:

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13 -, Rn. 1-28

“Dem steht nicht entgegen, dass im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses noch in Betracht kommen kann, wenn seit Bekanntwerden der den Anfangsverdacht begründeten Tatsachen ein längerer, wenngleich noch überschaubarer Zeitraum wie etwa der von neun Monaten vergangen ist (vgl. BVerfGK 4, 303 f.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der unerlaubte Betäubungsmittelhandel oder -erwerb zum großen Teil wiederholt betrieben wird. Daher ist die Entscheidung, dass Durchsuchungen auch geraume Zeit nach der ersten Kenntniserlangung von den verdachtsbegründeten Tatsachen zur Auffindung von Beweismitteln führen können, sachlich nachvollziehbar (vgl. BVerfGK 4, 303 <305>). Vorliegend kann diesem Umstand aber keine entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen werden. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 28. Februar 2011. Mögliche Wiederholungstaten in der Folgezeit waren nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens und können daher für die Beurteilung des Auffindeverdachts keine Rolle spielen. Erforderlich war vielmehr die Darlegung, dass im Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses erwartet werden konnte, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Gegenständen führt, die zum Beweis eines unerlaubten Betäubungsmittelerwerbes während des konkret bezeichneten Tatzeitraumes geeignet sind. Daran fehlt es.”

Hausdurchsuchung wegen der Bestellung von Waffen oder Falschgeld im Darknet?

Wer im Verdacht steht, im Darknet Falschgeld oder Waffen erworben zu haben, der muss im Gegensatz zum Betäubungsmittelkonsumenten regelmäßig mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Im Gegensatz zu Betäubungsmitteln, die nach einem gewissen Zeitablauf nach aller Wahrscheinlichkeit wegen des Konsums nicht mehr aufzufinden sind, ist bei Waffen und Falschgeld regelmäßig davon auszugehen, dass eine Durchsuchung zum Auffinden belastender Beweismittel führen wird. Ferner wird bei Waffen eine Durchsuchung wegen der höheren Gemeingefährlichkeit zu vermuten sein.

Die Uhrzeit der Hausdurchsuchung

Die meisten Hausdurchsuchungen finden in der Regel morgens statt. Nächtliche Durchsuchungen sind nach der Strafprozessordnung (StPO) nicht zulässig. Es gelten daher folgende Durchsuchungszeiten:

  • Im Winter: Vom 01.10. bis 31.03. von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
  • Im Sommer: Vom 01.04. bis 30.09. von 04.00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeitrahmen bedarf eine Durchsuchung einer besonderen Anordnung des Gerichts oder des Jour-Staatsanwalts.

Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

Eine Hausdurchsuchung findet für gewöhnlich immer ohne Vorwarnung statt, so dass eines morgens die ermittelnden Beamten und ein Staatsanwalt vor der Tür stehen und den Zugang zu der zu durchsuchenden Wohnung begehren. Hier ist grundsätzlich dazu zu raten, die Türe zu öffnen, da dies andernfalls durch einen Schlüsseldienst oder bei Gefahr in Verzug auch durch ein Aufbrechen der Türe erfolgen wird. Zu Beginn der Durchsuchung ist Ihnen ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss auszuhändigen oder die Anordnung des Staatsanwalts mitzuteilen, aus welchem sich der Grund und der Umfang der Durchsuchung ergibt und welche Beweismittel bei der Durchsuchung aufgefunden werden sollten. Sofern es sich um ein bestimmtes Beweismittel handelt, kann es sinnvoll sein, dieses unverzüglich herauszugeben um mögliche Zufallsfunde zu vermeiden.

Bitte beachten Sie immer:

Schweigen ist Gold und Reden ist Silber und ohne einen Anwalt sage ich nur meine Personalien.

Was wird bei Darknet-Straftaten durchsucht?

Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts ordnet in der Regel eine Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Räume an, wenn zu vermuten sei, dass ein Auffinden von Beweismitteln durch die Durchsuchung wahrscheinlich ist. In der Regel wird natürlich gezielt nach den vermuteten Beweismitteln, die die Person des Bestellers belegen, sowie etwa nach Drogen gesucht werden, aber auch nach entsprechendem Zubehör wie etwa Verpackungsmaterialien, Konsumzubehör oder Feinwaagen.

In der Regel wird auch nach Bargeld in größeren Mengen gesucht, da meist davon ausgegangen wird, dass zumindest bei Betäubungsmitteln auch ein Handeltreiben abseits des Darknets möglich sein könnte. Bei Betäubungsmittelermittlungen werden mitunter auch extra ausgebildete Drogenspürhunde eingesetzt. Gerade bei Straftaten im Zusammenhang mit Darknet-Aktivitäten wird in der Regel auch nach sämtlichen Rechnern, Mobiltelefonen und Datenträgern gesucht werden.

Wie geht es nach einer Hausdurchsuchung weiter?

Wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, dann besteht auch schon der Anfangsverdacht einer Straftat, so dass ein Ermittlungsverfahren bereits in Gang gekommen ist. In diesem Ermittlungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft und der Polizei als deren Ermittlungshelferin zunächst einmal alle belastenden, aber auch entlastenden Beweismittel erfassen. Hierzu gehört in der Regel auch eine mögliche Anhörung des Beschuldigten. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft sodann entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist und eine Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren aus diversen Gründen eingestellt werden kann.

Ohne Anwalt wird es mit einem glimpflichen Ende des Verfahrens schwierig.

Es ist daher so gut wie immer ratsam, bereits im Ermittlungsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so bereits im Ermittlungsverfahren aktiv auf den weiteren Verfahrensgang einwirken zu können.

Ohne Anwalt wissen Sie nicht, was die Ermittlungen ergeben haben, Sie laufen quasi “blind” durch die Gegend.

Sofern die ernstzunehmende Möglichkeit besteht, wird ein Strafverteidiger natürlich auch unter Hinweis auf Ermittlungsfehler versuchen darauf hinarbeiten, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, so dass eine Entscheidung durch ein Gericht mit Hauptverhandlung erst gar nicht erforderlich wird.

Sollte bei Ihnen eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Straftaten im Darknet durchgeführt worden sein, machen Sie danach keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich.

Ich stehe Ihnen 24/7/365 mit Rat zur Verfügung.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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