Festgenommen? Gebrauchsanleitung für den Ernstfall

Festgenommen – was tun? | Strafverteidiger Würzburg
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Festnahme · Polizeigewahrsam · Untersuchungshaft

Festgenommen – was tun?

Eine Festnahme ist eine Ausnahmesituation. Unüberlegte Aussagen, Diskussionen oder vorschnelle Erklärungen können die weitere Verteidigung erschweren.

Das Wichtigste zuerst: Ruhig bleiben. Keine Angaben zur Sache machen. Strafverteidiger verlangen.

Ruhig bleiben Kein Widerstand, keine Eskalation.
Nicht diskutieren Keine Rechtfertigungen im Streifenwagen oder auf der Dienststelle.
Personalien angeben Identitätsangaben und Aussagen zur Sache strikt trennen.
Zur Sache schweigen Keine Angaben zum Tatvorwurf ohne vorherige Beratung.
Nichts vorschnell unterschreiben Inhalt und Rechtsfolgen zunächst prüfen lassen.

Die 5 wichtigsten Regeln nach einer Festnahme

1

Nicht mit der Polizei über den Tatvorwurf diskutieren

Versuchen Sie nicht, Polizeibeamte vor Ort von Ihrer Unschuld zu überzeugen oder die Situation durch spontane Erklärungen „aufzuklären“. Was entlastend gemeint ist, kann später anders bewertet werden.

Auch vermeintlich informelle Gespräche im Streifenwagen, auf dem Flur oder während einer Wartezeit können für das weitere Verfahren Bedeutung erlangen.

Deshalb: Zur Sache schweigen.

2

Personalien angeben – zur Sache schweigen

Angaben zur Identität sind von Angaben zum Tatvorwurf zu unterscheiden. Die erforderlichen Angaben zur Person können gemacht werden. Fragen zum Tatgeschehen sollten ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger nicht beantwortet werden.

Das gilt insbesondere bei Fragen wie:

  • „Wo waren Sie gestern Abend?“
  • „Kennen Sie diese Person?“
  • „Wem gehört das Handy?“
  • „Wie erklären Sie sich diesen Fund?“
  • „Sie können uns doch kurz sagen, was passiert ist.“

Keine Aussage zur Sache ohne vorherige Beratung.

3

Sofort einen Strafverteidiger verlangen

Machen Sie klar, dass Sie anwaltlichen Beistand wünschen.

„Ich mache keine Angaben zur Sache. Ich möchte mit meinem Strafverteidiger sprechen.“

Mehr müssen Sie zum Tatvorwurf zunächst nicht erklären. Das Recht, einen Verteidiger zu befragen, besteht bereits vor einer Vernehmung.

4

Nichts vorschnell unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Erklärungen, deren Inhalt oder rechtliche Folgen Sie nicht sicher beurteilen können.

Besondere Vorsicht ist geboten bei Erklärungen über:

  • freiwillige Herausgabe,
  • Zustimmung,
  • Verzicht,
  • Rechtsmittel,
  • Einverständnis mit polizeilichen Maßnahmen.

Erst prüfen lassen – dann entscheiden.

5

Keinen körperlichen Widerstand leisten

Auch wenn Sie die Festnahme für rechtswidrig halten: Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und versuchen Sie nicht, eine rechtliche Auseinandersetzung vor Ort zu erzwingen.

Die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung wird mit den dafür vorgesehenen rechtlichen Mitteln überprüft. Bei einer vorläufigen Festnahme ist insbesondere § 128 StPO zu beachten; bei einer Festnahme aufgrund eines bestehenden Haftbefehls insbesondere § 115 StPO.

Die rechtliche Auseinandersetzung gehört in die Verteidigung – nicht in den Streifenwagen.

Der häufigste Fehler nach einer Festnahme: reden

Viele Menschen glauben, sie müssten einen Irrtum sofort aufklären. Gerade in dieser Phase kennt mein Mandant regelmäßig weder den vollständigen Ermittlungsstand noch sämtliche Aussagen anderer Personen, digitale Auswertungen, Videoaufzeichnungen oder sonstige Beweismittel.

Eine Verteidigungsstrategie sollte deshalb nicht unter dem Eindruck der Festnahme improvisiert werden, sondern auf einer belastbaren Informationsgrundlage beruhen.

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis.

Falsch oder richtig?

Falsch

  • Mit der Polizei diskutieren
  • Den Tatvorwurf spontan erklären
  • „Nur kurz“ etwas erzählen
  • Vorschnell unterschreiben

Richtig

  • Ruhig bleiben
  • Personalien angeben
  • Zur Sache schweigen
  • Strafverteidiger verlangen
Festnahme in Würzburg

24 Stunden erreichbar

Bei Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft und Durchsuchung können schnelle Entscheidungen erforderlich sein.

0931 50816

Klaus W. Spiegel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Schürerstraße 5b · 97080 Würzburg

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite enthält allgemeine Hinweise für typische Situationen nach einer Festnahme und ersetzt keine Beratung im konkreten Einzelfall. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Verfahren und dem aktuellen Ermittlungsstand ab.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

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