Strafbefehl - Einspruch ja/nein?

Das Wichtigste in 20 Sekunden

- Strafbefehl ist kein harmloser Brief – es ist eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung.
- Frist für Einspruch ist kurz – handeln, bevor es rechtskräftig wird.

Sofort-Checkliste
• Zustelldatum notieren (Fristen!)
• Strafbefehl komplett scannen
• Einspruchsoption prüfen: komplett / auf Tagessatzhöhe /

Rechtsfolgen
• Verteidiger kontaktieren → Risikoanalyse

Häufige Fehler
• „Ich zahl das schnell, dann ist Ruhe.“ (Rechtskraft!)
• Frist ablaufen lassen
• Einspruch einlegen ohne Plan → schlechtere Position

FAQ

Was passiert, wenn ich nichts mache?
Der Strafbefehl wird rechtskräftig – mit allen Folgen (Vorstrafe je nach Delikt/Rechtsfolge/Ersatzfreiheitsstrafe).

Kann ich Einspruch teilweise einlegen?
Ja, z. B. nur gegen Höhe der Geldstrafe oder Fahrverbot.

Wird es nach Einspruch immer schlimmer?

Nein – aber es gibt Prozessrisiken. Daher vorher Strategie und Aktenlage prüfen.

Strafbefehl Würzburg: Einspruch & Fristen | Kanzlei Klaus W. Spiegel

Strafbefehl in Würzburg: Einspruch, Frist, Vorgehen

Ein Strafbefehl kann weitreichende Folgen haben. Wichtig ist, Fristen und Strategie früh zu klären. Kanzlei Klaus W. Spiegel – Strafverteidigung in Würzburg.

Kontakt
Telefon: 0931 50816 · E-Mail: raspiegel@me.com
Schürerstraße 5b, 97080 Würzburg

Worum es beim Strafbefehl geht

  • Der Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung (typisch bei weniger schweren Vorwürfen).
  • Entscheidend sind Fristen, Beweislage und die Folgen (z. B. Eintragungen, Geldstrafe).

Typisches Vorgehen

  • Schriftstück prüfen (Datum/Zustellung, Inhalt, Rechtsfolgen)
  • Akteneinsicht und Bewertung der Beweislage
  • Strategie: Einspruch/Teileinspruch, Verhandlungslösung oder andere Schritte

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

FAQ

Welche Frist gilt für den Einspruch?

Fristen sind strikt. Maßgeblich ist in der Regel die Zustellung. Bitte Strafbefehl und Umschlag/Vermerk aufbewahren und zeitnah Kontakt aufnehmen.

Kann ich den Einspruch beschränken?

Je nach Fall kann ein (Teil-)Einspruch sinnvoll sein. Das sollte nach Aktenlage entschieden werden.

Was passiert nach einem Einspruch?

Häufig kommt es zur Hauptverhandlung oder zu einer anderen Verfahrenslösung – abhängig von Gericht/Beweislage.

Strafbefehl zugestellt – jetzt die Einspruchsfrist beachten.
Strafbefehl zugestellt – jetzt die Einspruchsfrist beachten.

Strafbefehl erhalten – was jetzt wichtig ist

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, sollten Sie zunächst die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung beachten. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Wichtig: Bewahren Sie den gelben Zustellungsumschlag auf. Das Zustellungsdatum ist für die Berechnung der Einspruchsfrist von besonderer Bedeutung.

Soll ich gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen?

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich nicht allein anhand der im Strafbefehl genannten Strafe beurteilen. Entscheidend sind insbesondere der Tatvorwurf, die Beweislage, die Ermittlungsakte, mögliche rechtliche Einwendungen und die persönlichen Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung.

Je nach Verfahrenssituation kann es sinnvoll sein, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang der Einspruch weiterverfolgt werden soll.

So gehe ich bei einem Strafbefehl vor

  1. Strafbefehl und Zustellungsdatum prüfen
  2. Einspruchsfrist sichern
  3. Akteneinsicht beantragen
  4. Ermittlungsakte und Beweislage auswerten
  5. Ziel und Risiken eines Einspruchs beurteilen
  6. Verteidigungsstrategie festlegen

Nach Akteneinsicht lässt sich wesentlich fundierter beurteilen, ob der Strafbefehl akzeptiert werden sollte oder ob der Einspruch vollständig oder beschränkt weiterverfolgt werden soll.

Der Einspruch kann beschränkt werden

Ein Einspruch muss sich nicht zwingend gegen den gesamten Strafbefehl richten. Er kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

Das kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn nicht der Tatvorwurf selbst, sondern die Höhe der Tagessätze einer Geldstrafe überprüft werden soll.

Ist der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit Zustimmung der Beteiligten auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden.

Geldstrafe: Anzahl und Höhe der Tagessätze

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Dabei sind zwei Größen voneinander zu unterscheiden:

  • Die Anzahl der Tagessätze bestimmt das Ausmaß der Geldstrafe.
  • Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Nach § 40 StGB beträgt eine Geldstrafe mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagessätze. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen Euro und höchstens 30.000 Euro festgesetzt.

Bei der Bemessung der Tagessatzhöhe berücksichtigt das Gericht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Ausgangspunkt ist in der Regel das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen. Einkünfte, Vermögen und andere Bemessungsgrundlagen können geschätzt werden.

Deshalb sollte insbesondere geprüft werden, ob die im Strafbefehl festgesetzte Tagessatzhöhe den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.

Was passiert nach einem Einspruch?

Ist der Einspruch zulässig und wird nicht lediglich in einer Weise beschränkt, die eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung ermöglicht, wird grundsätzlich ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt.

Wichtig: Soweit Einspruch eingelegt wurde, ist das Gericht bei seiner späteren Entscheidung grundsätzlich nicht an den Ausspruch im Strafbefehl gebunden. Das Ergebnis des Verfahrens kann daher günstiger, grundsätzlich aber auch ungünstiger ausfallen.

Auch deshalb sollte vor der Entscheidung über die weitere Durchführung des Einspruchs die konkrete Akten- und Beweislage berücksichtigt werden.

Hauptverhandlung nach Einspruch nicht ignorieren

Wird nach einem Einspruch eine Hauptverhandlung anberaumt, darf der Termin nicht unbeachtet bleiben. Ein Ausbleiben kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Verwerfung des Einspruchs führen.

Ob mein Mandant persönlich erscheinen muss oder durch mich mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten werden kann, ist anhand der konkreten Verfahrenssituation zu prüfen.

Steht ein Strafbefehl im Führungszeugnis?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Verurteilung später in einem Führungszeugnis erscheint.

Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird nach § 32 BZRG unter bestimmten Voraussetzungen nicht in das gewöhnliche Führungszeugnis aufgenommen. Eine wesentliche Voraussetzung ist grundsätzlich, dass im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen und Unterschiede zwischen dem Bundeszentralregister, dem gewöhnlichen Führungszeugnis, Führungszeugnissen für Behörden und dem erweiterten Führungszeugnis.

Deshalb sollte aus der Zahl der Tagessätze allein nicht auf sämtliche registerrechtlichen Folgen geschlossen werden.

Was passiert, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt werden kann?

Kann eine rechtskräftige Geldstrafe nicht beigetrieben werden, kann an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe treten. Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Zahlungserleichterung oder zur Abwendung der Vollstreckung bestehen.

Strafbefehl zugestellt?

Halten Sie bei der Kontaktaufnahme möglichst den vollständigen Strafbefehl und den gelben Zustellungsumschlag bereit. So kann zunächst geprüft werden, wann der Strafbefehl zugestellt wurde und welche Frist läuft.

Anschließend kann geklärt werden, ob ein Einspruch sinnvoll erscheint, ob zunächst Akteneinsicht beantragt werden sollte und welches Ziel mit der Verteidigung verfolgt werden kann.

Weitere typische Eilthemen

Hausdurchsuchung Würzburg

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der ersten Orientierung in Eilfällen im Strafrecht und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.


Ihr Ansprechpartner

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Tel: 0931 50816




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