Nebenklage - Opfervertretung

Opferanwalt - Nebenklage - Opfervertretung - Würzburg

Kreisen Ihre Gedanken in einer Stresssituation als Opfer einer Straftat darum, sich einen Fürsprecher in Ihrer Situation zu nehmen?

Sprechen Sie mit mir darüber.

Ich stehe Ihnen bei und berate und vertrete Sie auch unter Hinzuziehung des „Weißen Rings“ umfassend.

Sie suchen einen Opferanwalt?

Schnelle kostenlose Beratung und optimale anwaltliche Hilfe auch im Opferrecht. Als Verteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg biete ich auch besten Beistand als Opferanwalt.

Die Rechte eines Opfers in einem Strafverfahren gegen den Täter wurden durch Opferreformgesetze immer weiter gestärkt. Während die Opfervertretung und die Tätigkeit als Opferanwalt lange Zeit im Dunkeln ihr Dasein fristeten, hat die Opfervertretung mittlerweile erheblich an Bedeutung gewonnen.


Rufen Sie mich an!

Was ist ein Rechtsanwalt für Opfer einer Straftat?

Als Opferanwalt bezeichnet man einen Anwalt, der Opfern einer besonders schweren Straftat kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Mithilfe des Opferanwalts soll Ihnen und den Angehörigen eines Opfers einer Straftat der anwaltlichen Beistand

  • bei einer Nebenklage,
  • bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens und
  • bei einer Zeugenaussage als Opfer gewährleistet werden.
Jeder Bürger kann Opfer einer Straftat werden, häufig ohne dass der Betroffene zunächst es merkt.

Bei einigen Delikten wird dem Betroffenen erst nach einiger Zeit deutlich, dass er einer Straftat zum Opfer gefallen ist, so bei Untreue und Betrug.

Opfer-/Nebenklage-Vertretung

Die Vertretung der Opferrechte wird dann häufig in Hände von Rechtsanwälten gegeben, die sich eigentlich auf andere Rechtsgebiete spezialisiert haben und die Opfervertretung und die Nebenklage tatsächlich als zivilrechtliche Spezialisten nur „nebenbei“ machen, ohne über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht zu verfügen.

Der Anwalt hat für seinen Mandanten nicht nur

Strafantrag und Strafanzeige

zu erledigen, sondern auch dem Staatsanwalt den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten darzulegen.

Strafverteidiger als Opferanwalt

Was passiert, wenn auf der Gegenseite ein guter Strafverteidiger die Möglichkeiten des Täters aus der Strafprozessordnung ausspielt?

Es macht daher Sinn ein Gegengewicht zu schaffen und zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen.

Durch die neuesten Opferschutzgesetze sind die Rechte von Opfern einer Straftat erheblich gestärkt worden.

Das Opfer ist berechtigt aktiv am Strafprozess gegen den Täter mitzuwirken.

Ihr Strafverteidiger Klaus W. Spiegel weist darauf hin:

Neben dem Strafantrag und der Strafanzeige stehen dem Opfer, um zu prüfen, ob es Schmerzensgeldansprüche oder Schadensersatzansprüche hat, das Recht auf Akteneinsicht in die Strafakte über einen Rechtsanwalt zu.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Durchsetzung Ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren und im anschließenden Strafverfahren gegen den Täter beauftragen kann dieser als Ihr Zeugenbeistand und Strafverteidiger in vielen Fällen bereits frühzeitig Akteneinsicht bekommen und Ihre Rechte als Opfer sicherstellen.

Strafverteidiger als Zeugenbeistand

Jeder Opferzeuge kann sich im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens (Verfahren nach Anklageerhebung) eines Zeugenbeistandes in Form eines von ihm beauftragen Rechtsanwaltes bedienen.

Die Zurückweisung des Anspruchs auf einen Zeugenbeistand in der Hauptverhandlung kommt nur dann in Betracht, wenn dies zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen und wirksamen Rechtspflege erforderlich ist.
BVerfG, Beschluss vom 10.3.2010 - BvR 941/09.

Der Zeugenbeistand ist insbesonders dann sinnvoll, wenn der Zeuge andernfalls Gefahr liefe, sich durch seine Aussage selbst zu belasten. Auch dann, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen könnte (Ehefrau oder naher Verwandter des Beschuldigten) ist es sinnvoll, sich von einem Strafverteidiger als Zeugenbeistand beraten zu lassen.

Ohnmacht des Opfers

Wichtig ist die Rechte des Opferzeugen zu wahren und zu verhindern, dass er „zum bloßen Objekt eines Verfahrens“ mit prozessualer Ohnmacht wird.

Es ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Zivilrecht - Strafrecht

Ihr Anwalt Klaus W. Spiegel rät:

Immer zuerst das strafrechtliche Urteil gegen den Täter abwarten und dann die berechtigten zivilrechtliche Ansprüche verfolgen.

Im Opferrecht muss beachtet werden, dass die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils zugunsten des Opfers bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche im Zivilverfahren als dortige tatsächliche Feststellungen übernommen werden können.

Ein Zivilgericht kann sich zum Zweck seiner eigenen Überzeugungsbildung, ob sich ein bestimmtes Geschehen zugetragen hat, auf ein dazu ergangenes Strafurteil stützen. Dem steht nicht entgegen, dass die in einem strafrichterlichen Urteil enthaltenen Feststellungen von Tatsachen für die zu derselben Frage erkennenden Zivilgerichte grundsätzlich nicht bindend sind. Die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafurteil können aber im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung und der Überzeugungsbildung des Zivilrichters im Sinne von § 286 Abs. 1 ZPO Berücksichtigung finden, wobei das Urteil, wenn eine Partei sich - wie hier der Kläger - zu Beweiszwecken darauf beruft, im Wege des Urkundsbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten ist. Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Prüfung zu unterziehen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 -; Beschluss v. 07.09.2012 – 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 – 9 U 206/12 -).

(Beschluss des OLG Hamm vom 27.05.2015 -9 W 68/14)

Klaus W. Spiegel: Ihr Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und Opferanwalt in Würzburg.

Als Opferanwalt begleite ich Sie durch die gesamte juristische Bewältigung des Ihnen zugefügten Unrechts.

Weitere Informationen zu einer Zeugenaussage finden Sie hier.

Beachten Sie:

Opferanwalt - Direktkontakt zum Fachanwalt für Strafrecht

Meine Philosophie

Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos mit mir per eMail Kontakt auf. Durch den eMail Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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