Sexualstrafrecht in Würzburg
Wichtige Informationen bei Vorwurf, Vorladung und Ermittlungsverfahren
Das Sexualstrafrecht gehört zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Bereits ein Vorwurf kann erhebliche persönliche, berufliche und soziale Folgen haben. Umso wichtiger ist es, die Situation ernst zu nehmen und keine vorschnellen Angaben zu machen.
Im Sexualstrafrecht Würzburg kommt es auf ein diskretes, besonnenes und rechtlich präzises Vorgehen an. Gerade bei Vorladung, Hausdurchsuchung oder laufendem Ermittlungsverfahren sollten die nächsten Schritte sorgfältig eingeordnet werden.
Worum es im Sexualstrafrecht geht
Verfahren im Sexualstrafrecht sind häufig von belastenden Vorwürfen, schwierigen Aussagekonstellationen und erheblichem Druck geprägt. Gerade deshalb sollte nichts unüberlegt erklärt oder unterschrieben werden.
Wichtig bei einem Vorwurf
- Ruhe bewahren
- Keine vorschnellen Angaben machen
- Nichts ungeprüft unterschreiben
- Schreiben und Vorladungen ernst nehmen
- Die Situation frühzeitig einordnen
Jetzt im Sexualstrafrecht richtig reagieren
Wenn gegen Sie ermittelt wird oder eine Vorladung vorliegt, sollte die Situation frühzeitig eingeordnet werden.

Es gibt kein Tabu für einen Strafverteidiger. Neben jedem Strafverteidiger steht das Rechtsstaatsprinzip mit dem daraus resultierenden Anspruch jedes Beschuldigten auf konsequente Strafverteidigung.
Sexualstrafrecht in Würzburg: kompetente Verteidigung und Beratung in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Kontakt mit Polizei/Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung und Berufung. Unterstützung bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung/Vergewaltigung, Missbrauchsdelikten sowie Besitz oder Verbreitung pornografischer Inhalte. Besonderer Fokus auf digitale Beweise (Chats, Messenger, Cloud, Geräteauswertung) und deren rechtssichere Bewertung. Optional KI-gestützte Akten- und Beweisanalyse zur schnellen Strukturierung komplexer Sachverhalte – transparent, datenschutzsensibel und nachvollziehbar.
Viele falsche Beschuldigungen!
Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts - allein die Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigen nachhaltig zu zerstören.
Vorab: Die Zahl von falschen Beschuldigungen im Bereich der Sexualdelikte ist hoch und steigt weiter. So wird festgestellt, dass „Alle [polizeilichen] Sachbearbeiter von Sexualdelikten […] sich einig [seien], dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.“
Das alles macht die Situation für den Betroffenen nicht besser. In den häufigsten, in denen
steht, kommt es entscheidend darauf an, wie glaubhaft das (vermeintliche) Opfer ist.
Warum ist ein „Aussage gegen Aussage“- Fall so heikel für Richter?
Ein Strafprozess lebt von Beweisen. Gibt es keine Fingerabdrücke, keine DNA-Spuren, keine unbeteiligten Augenzeugen, wird die Lage kompliziert. Steht am Ende nur die Anschuldigung des Opfers gegen das Leugnen des Angeklagten, stehen die Richter vor ihrer schwierigsten Aufgabe. Das Gesetz verlangt für eine Verurteilung eine Überzeugung, die jeden vernünftigen Zweifel ausschließt. Ein bloßes Bauchgefühl – „Ich glaube dem Opfer mehr“ – genügt nicht.
Die Rechtsprechung hat für solche Konstellationen deshalb strenge Regeln entwickelt. Ein Gericht muss die Aussage des Belastungszeugen regelrecht sezieren. Es muss die Entstehungsgeschichte der Aussage beleuchten: Wann und wem wurde die Geschichte zuerst erzählt? Es muss die Aussage selbst auf innere Stimmigkeit, auf Details und auf Konstanz prüfen: Verändert sich die Erzählung über die Zeit? Gibt es Widersprüche? Und es muss alle Umstände, die für oder gegen den Angeklagten sprechen, in eine lückenlose Gesamtwürdigung einbeziehen. Jedes Argument muss auf den Tisch. Jede Ungereimtheit muss aufgeklärt oder plausibel erklärt werden. Ein Urteil darf keine logischen Löcher haben. Genau hier lag der Denkfehler des Landgerichtes:
BayObLG – Az.: 203 StRR 332/25 – Beschluss vom 18.08.2025
→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-21723?hl=true
I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. April 2025 mit den Feststellungen aufgehoben.
II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurückverwiesen.
Gerichtsprozesse, in denen es um Vergewaltigung geht, gehören zu den kompliziertesten in der Jurisprudenz: Oft steht Aussage gegen Aussage, weil kein Zeuge dabei war und Spuren nicht gesichert wurden. Das Urteil steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des Opfers, wenn der Täter nicht gesteht.
Zum Bereich des Sexualstrafrechts zählen neben den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie z.B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auch der Besitz von kinderpornographischen Schriften und Exibitionismus.
Der Gesetzgeber hat mit den Straftatbeständen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung nach § 177 StGB an dem hohen Stellenwert der sexuellen Selbstbestimmung festgehalten. Die Strafbarkeit nach §177 StGB kommt nur in Frage, wenn die Beteiligten erwachsen sind.
Kaum ein Bereich des Strafrechts ist in der Öffentlichkeit so umstritten wie das Sexualstrafrecht. Die Politik kämpft fortlaufend um die Grenzen der Strafbarkeit menschlichen Verhaltens und um die Höhe der Strafdrohungen in diesem Bereich.
Bereits die Anschuldigung kann für den Betroffenen das familiäre, berufliche und soziale "Aus" bedeuten.
"Die meisten von Ihnen wissen doch noch aus der Jugend, wie leicht man nach fünf Weizenbier und einem Joint in ambivalente Situationen rutschen kann und dass man im Rückblick froh sein muss, damals nicht an den falschen Staatsanwalt geraten zu sein!“
(RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer, Die Zeit, Dossier v. 6.10.11, S. 17)
Was für den einen heftige Emotion bedeutet, kann der andere bereits als Gewalt empfinden.
Strafrecht und Sex liegen eng beieinander.
Auf der anderen Seite haben die Opfer im Sexualstrafrecht Angst, dass man ihnen nicht glaubt und dass sie durch eine Aussage im Strafverfahren nochmals traumatisiert werden.
Deshalb ist es im Sexualstrafrecht äußerst wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger und noch besser einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, der als vertrauensvoller Ansprechpartner und Beistand fungiert.
Ohne Unterschied im Ansehen einer Person, verteidige ich gleichermaßen vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter. Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu Beginn.
Transparenz und Offenheit beim Thema Geld sind mir wichtig. Deshalb habe ich mir im Laufe von nun weit über 25 Jahren ein festes System bei der Klärung von Honorarfragen angeeignet.
Kosten für Akteneinsicht und Einschätzung
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Abrechnung eines Mandats. Entweder legt man die gesetzlichen Rahmengebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu grunde oder der Anwalt und Mandant schließen eine Honorarvereinbarung. Eine Honorarvereinbarung übersteigt die gesetzlichen Gebühren. Es wird ein Vertrag über die Vereinbarung geschlossen. Bei Ärzten gibt es Ähnliches: „Kasse“ oder „Privat“.
Ich arbeite in fast allen Fällen so, dass ich für die Akteneinsicht und die anschließende Einschätzung 300 € (inklusive 19 % Umsatzsteuer) als Vorschuss nach dem RVG in Rechnung stelle. Sollte zuvor eine kostenpflichtige erste Beratung stattgefunden haben, werden die bereits bezahlten Kosten hierfür abgezogen.
Die Akte der Staatsanwaltschaft und des Gerichts wird hier eingescannt und Ihnen – soweit zulässig – übersandt.
Abrechnung für die weitere Tätigkeit
Nach der Akteneinsicht kann ich den Umfang meiner Tätigkeit einschätzen und schlage Ihnen ein konkretes Honorar auf Grundlage einer Honorarvereinbarung vor. Dabei unterteile ich das Honorar nach den Verfahrensabschnitten. Das bedeutet, ich schlage Ihnen einen festen Preis für das Ermittlungsverfahren (bis zur Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens oder die Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft) vor und einen festen Preis für die Tätigkeit vor Gericht.
Ziel meiner Tätigkeit im Ermittlungsverfahren ist, eine Anklage zu vermeiden und das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Daher bietet sich diese Unterscheidung an.
In der Regel liegen die Kosten für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bei 1500 bis 5000 €. Das ist eine grobe Schätzung und abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Sache. Kommt es zu einer richterlichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren, werden die Kosten hierfür gesondert vereinbart. Hauptverhandlungstage werden mit 500 bis 1000 € berechnet.
Was Sie wissen müssen
Eine seriöse Klärung der Honorarfrage ist ohne die Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nicht möglich. Nur mit der Akteneinsicht ist der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit einzuschätzen. In einer Autowerkstatt würden Sie sicher auch keinen Festpreis vereinbaren, bevor Ihr Auto untersucht wurde und überhaupt klar ist, wo das Problem liegt und was an dem Fahrzeug getan werden muss.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt bei der Frage des Geldes. Deshalb nehme ich mir für die Frage der Berechnung des Honorars und die damit einhergehenden Fragen meiner Mandanten die nötige Zeit.
Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Spezialisierung auf dem Punkt.
Kontakt zu Ihrer Kanzlei für Sexualstrafrecht in Würzburg: 0931 50816
Beschuldigte sind sich im Fall einer Vorladung von der Polizei oft unsicher, welche Schritte richtig sind.
Nur bei rechtzeitiger Beauftragung eines Rechtsanwalts können alle Mittel zur Wahrung der eigenen Interessen und Rechte genutzt werden. Vor einer evtl. Stellungnahme hat ein Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen.
Sofortiges Handeln ist bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat deshalb so wichtig, da sowohl Polizei als auch die Staatsanwaltschaft ihre Machtmittel mit voller Wucht und größter Hartnäckigkeit zum Einsatz bringen werden.
Nicht selten droht eine Hausdurchsuchung und auch ein Haftbefehl könnte gegen Sie ergehen.
Eine effektive Strafverteidigung und ein taktisch kluges Vorgehen werden dies zu verhindern wissen.
In einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens sind darüber hinaus die Chancen am größten, das Verfahren zu gestalten statt nur zu reagieren.
Die Fälle der Falschbeschuldigungen und die Situation
lassen sich aus meiner Erfahrung besonders effektiv zu Beginn des Ermittlungsverfahrens durch den Antrag der Verteidigung auf Erholung eines aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsgutachten aufklären.
Sie können sich vertrauensvoll mit Ihren Problemen an mich wenden – ich mache Ihre Probleme zu meinen. Sie werden sehen, dass Sie ab diesem Moment wieder ruhiger schlafen können.
Ihr Strafverteidiger auch im Sexualstrafrecht Klaus W. Spiegel rät:
Es ist fast immer sinnvoll, sich konsequent auf das Schweigerecht zu berufen.
Entlastendes wird an Ort und Stelle ohnehin nicht geglaubt, zumindest ist es für den Beamten kaum überprüfbar.
Steht die Täterschaft fest, liegt das Schwergewicht der Verteidigung auf dem Bemühen, Verständnis für ein Sexualverhalten zu erwecken, dann ist Fingerspitzengefühl gefragt.
Ein rechtzeitig eingeleiteter Täter-Opfer-Ausgleich kann hier häufig die Freiheit des Mandanten retten.
Ziel der Strafverteidigung muss es sein eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Was tun als Opfer von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung?
Wer Opfer einer Sexualstraftat geworden ist, wird meist Strafanzeige erstatten wollen. Es ist enorm wichtig, eventuell erlittene Verletzungen schnell und vollständig dokumentieren zu lassen.
Möglich ist dies in Unterfranken über die Beauftragte für Frauen und Kinder beim Polizeipräsidium Unterfranken: Tel: 0931/457 - 1074 und überregional in Bayern im Moment nur über die Gewaltopferambulanz des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München Tel: 089/ 2280/73011.
Selbstverständlich steht auch der Kriminaldauerdienst (KDD) des Polizeipräsidiums Unterfranken Tel: 0931/457 - 0 rund um die Uhr mit Rat zur Verfügung.
Insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen (z.B. K.o.-Tropfen) ist ein Nachweis über deren Verabreichung nur schwierig zu führen. Dies ist meist nur relativ kurz nach der Tat (8-12 Stunden) möglich. Es empfiehlt sich, beim ersten (telefonischen) Kontakt mit der Polizei auf einen derartigen Verdacht hinzuweisen.
Als Opferanwalt begleite ich Sie durch die gesamte juristische Bewältigung des Ihnen zugefügten Unrechts.
Die Aufgabe des Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung - Verteidigung und Nebenklage im Sexualstrafrecht
Ich verteidige und vertrete Mandanten vor allen Gerichten und in allen Instanzen professionell und engagiert. Ich fühle mich dabei keinem bestimmten „Rollenbild“ verpflichtet, sondern einzig dem Mandanten.
Egal ob Opfer oder Täter, wichtig ist die Akteneinsicht in die Strafakte.
Im Mittelpunkt meines Engagements steht das Recht, egal ob in der Strafverteidigung oder in der Nebenklage.
Selbstverständlich steht in meinem Team auf Wunsch auch eine Rechtsanwältin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Persönliche Besprechungstermine können auch bei Ihnen vor Ort erfolgen.
Im Fall einer Festnahme / Verhaftung oder Durchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr über meinen Strafverteidiger-Notruf
Ich lasse Sie nicht im Regen stehen, sondern bin für Sie da. Darauf können Sie sich verlassen.
Nehmen Sie unverbindlich mit mir eMail Kontakt auf. Durch den eMail Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.
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