Sexualstrafrecht - Würzburg

Konsequente Verteidigung auch im Sexualstrafrecht - in Würzburg und bundesweit

„Es gibt kein Strafrecht ohne Moral, aber einen weiten Bereich von Moralen ohne Strafrecht. Wer seiner eigenen Moral nicht mehr traut oder trauen kann, wird die verlorene Sicherheit nicht im Strafrecht wiederfinden.“ (Fischer, SEX AND CRIME - Über Intimität, Moral und Strafe, April 2021)

Es gibt kein Tabu für einen Strafverteidiger. Neben jedem Strafverteidiger steht das Rechtsstaatsprinzip mit dem daraus resultierenden Anspruch jedes Beschuldigten auf konsequente Strafverteidigung.

Viele falsche Beschuldigungen!

Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts - allein die Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigen nachhaltig zu zerstören.

Vorab: Die Zahl von falschen Beschuldigungen im Bereich der Sexualdelikte ist hoch und steigt weiter. So wird in der Studie

„Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“

https://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf]link

festgestellt, das „Alle [polizeilichen] Sachbearbeiter von Sexualdelikten […] sich einig [seien], dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.

Das alles macht die Situation für den Betroffenen nicht besser. In den häufigsten, in denen

Aussage gegen Aussage

steht, kommt es entscheidend darauf an, wie glaubhaft das (vermeintliche) Opfer ist.

Optimale anwaltliche Hilfe im Sexualstrafrecht in und aus Würzburg.

Gerichtsprozesse, in denen es um Vergewaltigung geht, gehören zu den kompliziertesten in der Jurisprudenz: Oft steht Aussage gegen Aussage, weil kein Zeuge dabei war und Spuren nicht gesichert wurden. Das Urteil steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des Opfers, wenn der Täter nicht gesteht.

Zum Bereich des Sexualstrafrechts zählen neben den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie z.B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auch der Besitz von kinderpornographischen Schriften und Exibitionismus.

Der Gesetzgeber hat mit den Straftatbeständen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung nach § 177 StGB an dem hohen Stellenwert der sexuellen Selbstbestimmung festgehalten. Die Strafbarkeit nach §177 StGB kommt nur in Frage, wenn die Beteiligten erwachsen sind.

Kaum ein Bereich des Strafrechts ist in der Öffentlichkeit so umstritten wie das Sexualstrafrecht. Die Politik kämpft fortlaufend um die Grenzen der Strafbarkeit menschlichen Verhaltens und um die Höhe der Strafdrohungen in diesem Bereich.

Im Sexualstrafrecht bedarf es, wie in kaum einem anderen Gebiet des Strafrechts, eines besonderen Fingerspitzengefühls und hoher Sensibilität für die Bedürfnisse des Mandanten und des Einzelfalls.

Bereits die Anschuldigung kann für den Betroffenen das familiäre, berufliche und soziale "Aus" bedeuten.

"Die meisten von Ihnen wissen doch noch aus der Jugend, wie leicht man nach fünf Weizenbier und einem Joint in ambivalente Situationen rutschen kann und dass man im Rückblick froh sein muss, damals nicht an den falschen Staatsanwalt geraten zu sein!“
(RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer, Die Zeit, Dossier v. 6.10.11, S. 17)

Was für den einen heftige Emotion bedeutet, kann der andere bereits als Gewalt empfinden.

Strafrecht und Sex liegen eng beieinander.

Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der unangenehme, peinliche und belastende Vorwurf eines Sexualdelikts – allein die Beschuldigung genügt, die soziale und berufliche Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören.

Auf der anderen Seite haben die Opfer im Sexualstrafrecht Angst, dass man ihnen nicht glaubt und dass sie durch eine Aussage im Strafverfahren nochmals traumatisiert werden.

Deshalb ist es im Sexualstrafrecht äußerst wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger und noch besser einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, der als vertrauensvoller Ansprechpartner und Beistand fungiert.

Ohne Unterschied im Ansehen einer Person, verteidige ich gleichermaßen vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter. Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu Beginn.

Copyright by Fotalia.com
Copyright by Fotalia.com

Kontakt zu Ihrer Kanzlei für Sexualstrafrecht in Würzburg


Was tun als Beschuldigter beim Vorwurf sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung?

Beschuldigte sind sich im Fall einer Vorladung von der Polizei oft unsicher, welche Schritte richtig sind.

Nur bei rechtzeitiger Beauftragung eines Rechtsanwalts können alle Mittel zur Wahrung der eigenen Interessen und Rechte genutzt werden. Vor einer evtl. Stellungnahme hat ein Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Sofortiges Handeln ist bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat deshalb so wichtig, da sowohl Polizei als auch die Staatsanwaltschaft ihre Machtmittel mit voller Wucht und größter Hartnäckigkeit zum Einsatz bringen werden.

Nicht selten droht eine Hausdurchsuchung und auch ein Haftbefehl könnte gegen Sie ergehen.

Eine effektive Strafverteidigung und ein taktisch kluges Vorgehen werden dies zu verhindern wissen.

In einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens sind darüber hinaus die Chancen am größten, das Verfahren zu gestalten statt nur zu reagieren.

Die Fälle der Falschbeschuldigungen und die Situation

Aussage gegen Aussage

lassen sich aus meiner Erfahrung besonders effektiv zu Beginn des Ermittlungsverfahrens durch den Antrag der Verteidigung auf Erholung eines aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsgutachten aufklären.

Sie können sich vertrauensvoll mit Ihren Problemen an mich wenden – ich mache Ihre Probleme zu meinen. Sie werden sehen, dass Sie ab diesem Moment wieder ruhiger schlafen können.

Ihr Strafverteidiger auch im Sexualstrafrecht Klaus W. Spiegel rät:

Es ist fast immer sinnvoll, sich konsequent auf das Schweigerecht zu berufen.

Entlastendes wird an Ort und Stelle ohnehin nicht geglaubt, zumindest ist es für den Beamten kaum überprüfbar.

Steht die Täterschaft fest, liegt das Schwergewicht der Verteidigung auf dem Bemühen, Verständnis für ein Sexualverhalten zu erwecken, dann ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Ein rechtzeitig eingeleiteter Täter-Opfer-Ausgleich kann hier häufig die Freiheit des Mandanten retten.

Ziel der Strafverteidigung muss es sein eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Was tun als Opfer von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung?

Wer Opfer einer Sexualstraftat geworden ist, wird meist Strafanzeige erstatten wollen. Es ist enorm wichtig, eventuell erlittene Verletzungen schnell und vollständig dokumentieren zu lassen.

Möglich ist dies in Unterfranken über die Beauftragte für Frauen und Kinder beim Polizeipräsidium Unterfranken: Tel: 0931/457 - 1074 und überregional in Bayern im Moment nur über die Gewaltopferambulanz des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München Tel: 089/ 2280/73011.

Selbstverständlich steht auch der Kriminaldauerdienst (KDD) des Polizeipräsidiums Unterfranken Tel: 0931/457 - 0 rund um die Uhr mit Rat zur Verfügung.

Insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen (z.B. K.o.-Tropfen) ist ein Nachweis über deren Verabreichung nur schwierig zu führen. Dies ist meist nur relativ kurz nach der Tat (8-12 Stunden) möglich. Es empfiehlt sich, beim ersten (telefonischen) Kontakt mit der Polizei auf einen derartigen Verdacht hinzuweisen.

Als Opferanwalt begleite ich Sie durch die gesamte juristische Bewältigung des Ihnen zugefügten Unrechts.

Die Aufgabe des Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung - Verteidigung und Nebenklage im Sexualstrafrecht

Ich verteidige und vertrete Mandanten vor allen Gerichten und in allen Instanzen professionell und engagiert. Ich fühle mich dabei keinem bestimmten „Rollenbild“ verpflichtet, sondern einzig dem Mandanten.

Egal ob Opfer oder Täter, wichtig ist die Akteneinsicht in die Strafakte.

Im Mittelpunkt meines Engagements steht das Recht, egal ob in der Strafverteidigung oder in der Nebenklage.

Selbstverständlich steht in meinem Team auf Wunsch auch eine Rechtsanwältin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Persönliche Besprechungstermine können auch bei Ihnen vor Ort erfolgen.

Im Fall einer Festnahme / Verhaftung oder Durchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr über meinen Strafverteidiger-Notruf.

Ich lasse Sie nicht im Regen stehen, sondern bin für Sie da. Darauf können Sie sich verlassen.

Nehmen Sie unverbindlich mit mir eMail Kontakt auf. Durch den eMail Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




Suche

News / Aktuelles

Bereinigung der Strafe wegen Cannabisverurteilung...
Achtung: Neues Strafrecht ab 1.10.2023
Das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrecht...
Im Zweifel gegen den Angeklagten
Menschen, die kein Geld für einen Anwalt haben, m...
Verkauf von CBD-Produkten strafbar? - Nein, Freispruch- Urteil vom BGH aufgehoben!
Hierzu das Landgericht Berlin in seinem nich...
Vorlage falscher Impfausweis bis 23.11.2021 straflos
so das BayOblG in seinem neuesten Beschluss: „ 2...

RSS-Feed rss