NCMEC-Mitteilung: Was tun bei dem Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte?
Wenn bei Ihnen wegen einer NCMEC-Mitteilung eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme erfolgt ist, sollten Sie jetzt vor allem eines tun: Ruhe bewahren, keine Aussage zur Sache machen und nichts löschen oder verändern.
Eine NCMEC-Mitteilung ist häufig nur der technische Ausgangspunkt eines Ermittlungsverfahrens. Sie bedeutet nicht automatisch, dass der Sachverhalt bereits vollständig oder rechtlich zutreffend eingeordnet wurde. Entscheidend ist, was tatsächlich gemeldet wurde und was in der Ermittlungsakte steht.
Jedes Jahr werden sehr viele Hinweise aus der CyberTipline des NCMEC an deutsche Behörden weitergeleitet. Nach Angaben des BKA gingen 2024 rund 205.728 NCMEC-Hinweise beim BKA ein. Für 2023 nennt das BKA rund 180.300 Hinweise. Das zeigt, dass NCMEC-Mitteilungen kein Ausnahmefall sind, sondern in großer Zahl als technische Ausgangshinweise in Ermittlungsverfahren auftauchen.
In vielen Verfahren stützt sich der Anfangsverdacht zunächst allein auf eine NCMEC-Mitteilung. Problematisch ist, dass deren Inhalt nicht immer eigenständig darauf überprüft wird, ob die Meldung tatsächlich belastbar ist und den konkreten Verdacht rechtlich trägt.
Wichtig ist deshalb, keine eigenen Erklärungen gegenüber Polizei oder anderen Stellen abzugeben, keine Dateien, Chats, Konten oder Geräte zu verändern und den Sachverhalt so früh wie möglich strafrechtlich prüfen zu lassen.
Was jetzt wichtig ist
Keine Aussage zur Sache. Keine Dateien, Chats, Konten oder Geräte verändern. Keine eigenen Erklärungen gegenüber Polizei oder anderen Stellen. Keine Bereinigung von Cloud-, Messenger- oder E-Mail-Konten vornehmen. Zuerst muss geprüft werden, was tatsächlich gemeldet wurde und welche Daten in der Ermittlungsakte vorliegen.
Warum frühe Prüfung entscheidend ist
Viele Betroffene glauben, sie müssten den Sachverhalt sofort erklären oder richtigstellen. Genau das ist oft riskant. Solange nicht bekannt ist, was konkret in der Ermittlungsakte steht, welche Daten tatsächlich vorliegen und wie der Anfangsverdacht entstanden ist, kann jede vorschnelle Einlassung die eigene Verteidigung unnötig erschweren. Gerade bei Verfahren mit digitalem Bezug gilt deshalb: erst prüfen, dann reagieren.
Kostenloser Erstkontakt
Wenn bereits eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Durchsuchung oder eine Beschlagnahme erfolgt ist, sollte der Erstkontakt nicht aufgeschoben werden. Für eine erste Einordnung genügen wenige Angaben: Was ist passiert, wann war die Maßnahme und welche Geräte oder Konten sind betroffen?
Sachverhalt kurz schildern. Diskret. Unverbindlich. Telefon: 0931 50816 · E-Mail: raspiegel@me.com
Erststrategie nach Akteneinsicht – klar, diskret, strukturiert
Vertretungsanzeige · Akteneinsicht · Strategiebesprechung nach Akteneinsicht
297,50 € inkl. USt.
Diskrete Kommunikation - Klare nächste Schritte - Lokale Vertretung in Würzburg
Pauschale gemäß Leistungsbeschreibung. Termin nach Verfügbarkeit.
Hinweis: Eine Kontaktaufnahme per E-Mail begründet noch kein Mandatsverhältnis.
Ihr Ansprechpartner
Suche
News / Aktuelles
BayObLG, Beschluss vom 17.09.2025 - 201 StR...
Bereinigung der Strafe wegen Cannabisverurteilung
Die Frage der Bereinigung ist etwas schwierig. Da...
Achtung: Neues Strafrecht ab 1.10.2023
Das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrecht...
Im Zweifel gegen den Angeklagten
Menschen, die kein Geld für einen Anwalt haben, m...
Verkauf von CBD-Produkten strafbar? - Nein, Freispruch- Urteil vom BGH aufgehoben!
Hierzu das Landgericht Berlin in seinem nich...




