Verkehrsstrafrecht - Würzburg

Ihr verlässlicher Partner und Strafverteidiger zu Fragen im Verkehrsstrafrecht in Würzburg


Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar.

Schutzzweck ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Strafvorschriften finden sich im 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG).

Die meisten Verkehrsstraftaten finden im Straßenverkehr statt.

Schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, sodass die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen kann. Weitere Folgen können sein:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • Fahrverbot,
  • Verlängerung der Probezeit und
  • Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte, Vermerke).
Ferner wird im Straßenverkehr der Führerschein unter Umständen von der Polizei beschlagnahmt (Einziehungsgegenstand). In bestimmten Fällen werden auch Tatmittel (z. B. Tatfahrzeug) eingezogen.

Delike

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten gem. § 316 StGB
  • Vollrausch gem. § 323a StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot gem. § 21 StVG
  • Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz gem. § 6 PflVG
  • Steuerhinterziehung der Kfz-Steuer § 370 AO in Verbindung mit §§ 1, 2 KraftStG
  • Unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB als Verkehrsteilnehmer

"GOOD TO MEET YOU. DON'T DRINK AND DRIVE. BUT IF YOU DO, CALL ME!"
(Saul Goodman, Breaking Bad, Season 5, Episode 13: "To´hajiilee")

Jedermann nimmt auf die eine oder andere Weise am Straßenverkehr teil. Auch dem aufmerksamsten Verkehrsteilnehmer kann ein Fehler im Straßenverkehr unterlaufen - mitunter mit gravierenden Folgen für seinen Führerschein.


Unfall mit dem Fahrrad
  • Ihr Auto hat bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden erlitten?
  • Ihre Fahrerlaubnis wurde entzogen?
  • Sie haben einen Anstoß mit Ihrem Auto nicht bemerkt und sind weiter gefahren?
  • Sie werden als "Raser" oder "Drängler" bezeichnet?
  • Sie wurden im Auto oder auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten und waren vielleicht angetrunken?
  • Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl zugestellt bekommen?

Ziel des Mandats ist zumeist, die Verhängung eines Fahrverbots oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern.

Das Verkehrsrecht umfasst zahlreiche Fragen aus dem Versicherungsrecht, insbesondere der KfZ-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung, sowie verwaltungsrechtliche Probleme. Das sind zumeist Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, die zuständig für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) ist.

In Deutschland sind im Jahre 2016 rund 61,5 Mio. Kraftzeuge zugelassen. Nicht gezählt sind die tagtäglich benutzen Fahrräder. Entsprechend hoch ist die tägliche Anzahl der Fahrzeugbewegungen im Straßenverkehr.

Hier trete ich als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht in Würzburg für Ihre Rechte ein.

Dadurch bedingt kommt es als Führer oder Halter eines Kfz, als Fahrradfahrer oder gar als Fußgänger zu Konflikten mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder mit dem Gericht. Auch die Führerscheinbehörde wird in bestimmten Fällen aktiv.

Besonders Fahrradfahrer unterliegen in letzter Zeit schwerpunktmässig polizeilichen Kontrollen. Als langjährig aktiver Rennradfahrer und Triathlet kann ich mich in Ihre Situation versetzen. Ihre Beschuldigtenrechte als Ihr Vertreter gegenüber den Behörden mit Nachdruck verteidigen.

Lizenz zum Sich-daneben-Benehmen

Rüpelhafte Velofahrer.

Velofahrer sind die besseren Menschen – so denkt manch einer von ihnen –, weil sie mit ihrer Art der Fortbewegung die Umwelt schonen. Diese gute Tat wird oft mit rüpelhaftem Verhalten im Verkehr kompensiert: Anständige Velofahrer lassen sich weder von roten Ampeln noch von Fussgängern auf einem Trottoir aufhalten.

Ersatzfreiheitsstrafe auch im Verkehrsrecht

Auch im Verkehrsrecht existiert die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe. Zahlt jemand eine gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht, dann muss er ersatzweise dafür ins Gefängnis.

Ihr Strafverteidiger Klaus W. Spiegel weist darauf hin:

MPU

Immer häufiger ordnen die Straßenverkehrsämter nach dem Abschluss der Straf- oder Bußgeldsache auch wegen Straftaten die nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen gegenüber dem überraschten Bürger eine Nachschulung, Verkehrstherapie oder eine medizinische-psychologische-Untersuchung (MPU) nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an - nicht immer zu Recht.

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger wahre ich Ihre Interessen. Ich verteidige Sie nicht nur bei allen Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen, sondern vertrete Sie auch gegenüber dem Straßenverkehrsamt bei allen Fragen und Verfahren "rund um den Führerschein", unabhängig, verschwiegen und auf Ihrer Seite.

Beachten Sie:

Ein Anwalt mag kosten, keinen zu haben kostet mehr!

Nehmen Sie unverbindlich mit mir eMail Kontakt auf. Durch den eMail Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.

Fortbildung:

Verkehrsrecht/Strafrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut in Heusenstamm/Ffm. am 11.9.2015 mit dem Thema:

"Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht".


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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