Cannabiskonsumgesetz: Was ist erlaubt, was verboten?
Mit dem Cannabiskonsumgesetz ist Cannabis für Erwachsene nicht generell erlaubt worden. Seit dem 1. April 2024 gelten zwar neue Regeln für Besitz, Eigenanbau und Konsum. Zugleich bleiben aber zahlreiche Grenzen, Verbote sowie Bußgeld- und Strafvorschriften bestehen.
Gerade deshalb ist Vorsicht geboten. Viele Betroffene gehen davon aus, dass kleinere Mengen oder ein privater Umgang mit Cannabis jetzt rechtlich unproblematisch seien. Das ist so nicht richtig. Auch nach der Gesetzesänderung kann ein Verstoß ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren auslösen.
Was regelt das Cannabiskonsumgesetz?
Das Cannabiskonsumgesetz regelt insbesondere, in welchem Umfang Erwachsene Cannabis besitzen dürfen, wann privater Eigenanbau zulässig ist, welche Regeln für Anbauvereinigungen gelten und welche Handlungen weiterhin verboten bleiben. Daneben enthält das Gesetz Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie Bußgeld- und Strafnormen.
Was ist grundsätzlich erlaubt?
Erwachsenen ist der Besitz von Cannabis nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen erlaubt. Auch der private Eigenanbau ist nur in eng begrenztem Umfang zulässig. Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Einzelfall. Schon bei der Frage, welche Menge vorlag und unter welchen Umständen Cannabis aufgefunden wurde, beginnt oft die rechtliche Prüfung.
Was bleibt verboten?
Auch nach der Reform bleibt vieles verboten. Das gilt etwa für Besitz außerhalb der gesetzlichen Grenzen, unzulässige Weitergabe, Verstöße beim Eigenanbau, Verstöße im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen sowie für Konsum in verbotenen Bereichen. Hinzu kommen besondere Schutzvorschriften zugunsten von Minderjährigen.
Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss je nach Sachlage mit einem Bußgeldverfahren oder mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Warum die genaue Menge wichtig ist
Im Cannabisrecht kommt es häufig auf Details an. Die genaue Menge, der Aufbewahrungsort, der Zweck des Besitzes und die Frage, ob es um Eigenkonsum oder um eine Weitergabe ging, können für die rechtliche Bewertung entscheidend sein. Gerade deshalb sind pauschale Einschätzungen meist gefährlich.
Eigenanbau nur innerhalb enger Grenzen
Der private Eigenanbau ist nur in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang erlaubt. Wer diese Grenzen überschreitet, verlässt den legalen Bereich. Auch hier kommt es nicht auf Vermutungen an, sondern auf die konkrete Feststellung im Einzelfall.
Anbauvereinigungen
Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Diese unterliegen jedoch engen gesetzlichen Anforderungen. Auch die Weitergabe innerhalb solcher Vereinigungen ist nur in klar geregeltem Rahmen zulässig. Verstöße können rechtliche Folgen haben.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Ein wesentlicher Teil des Gesetzes betrifft den Kinder- und Jugendschutz. Minderjährige dürfen Cannabis weder besitzen noch konsumieren. Außerdem gelten Schutzvorschriften für bestimmte Orte und Situationen. Gerade hier entstehen in der Praxis häufig Missverständnisse.
Droht trotz Teillegalisierung noch ein Strafverfahren?
Ja. Die Teillegalisierung bedeutet gerade nicht, dass Verstöße folgenlos bleiben. Auch heute noch können Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eingeleitet werden. Ob am Ende ein Bußgeld, eine Einstellung oder eine Anklage im Raum steht, hängt von den konkreten Umständen ab.
Was tun bei Vorladung oder Ermittlungsverfahren?
Wer wegen eines Verstoßes gegen das Cannabiskonsumgesetz eine Vorladung, eine Anhörung oder sonstige Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, sollte den Vorwurf frühzeitig prüfen lassen. Im Cannabisrecht sind es oft die Einzelheiten, die über die rechtliche Bewertung entscheiden.
Bevor Angaben zur Sache gemacht werden, sollte regelmäßig zunächst geklärt werden, was genau vorgeworfen wird und welchen Inhalt die Ermittlungsakte hat. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Meine Unterstützung im Cannabisstrafrecht
Ich prüfe, ob der Vorwurf rechtlich trägt, ob die festgestellten Mengen zutreffend eingeordnet wurden und ob sich Ansatzpunkte für eine Einstellung oder eine sonst günstige Lösung ergeben. Gerade im Bereich des Cannabiskonsumgesetzes zeigen sich in der Praxis immer wieder Abgrenzungsfragen, die sorgfältig bearbeitet werden müssen.
Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Sie bereits eine Vorladung erhalten haben, sollte frühzeitig geprüft werden, welche Schritte jetzt richtig sind.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite dient nur der ersten Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände des jeweiligen Sachverhalts.
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