Eigenverbrauch in geringer Menge, Gedenken an § 31a BtMG

DER SPIEGEL 12/2013: Der verlorene Drogenkrieg (V)

Die Zeitschrift DER SPIEGEL berichtet in ihrer neuesten Ausgabe, dass Deutschland Milliarden für den Straßenkampf gegen Betäubungsmittel ausgibt und Richter, Staatsanwälte und Polizisten ihr Leben dem Kampf gegen den Drogenhandel und auch dem Drogenkonsum widmen. Und verlieren.

Am Ende wird dann der Drogenexperte aus New York Ethan Nadelmann mit seinem Liberalisierungsvorschlag zitiert:

„Erstens, die Drogen sind nicht vollkommen frei. Es gibt Höchstmengen und Altersbeschränkungen, Jugendliche sollen keinen Zugang zu Marihuana und Kokain haben. Jeder Erwachsene kann kleine Mengen legal für den Eigenbedarf kaufen.

Zweitens, der Drogenanbieter ist staatlich kontrolliert.

Drittens, die Milliarden, die heute für den Drogenkrieg ausgegeben werden, für Soldaten, Gefängnisse, die Strafverfolgung, sollen zukünftig in die Aufklärung fließen, in die Prävention.“

Was tut die Drogenbeauftragte der Bundesregierung? Nichts politisch Unerwünschtes.

Wie ist der Alltag, trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.1994 BVerfGE 90, 145 (Cannabis)?

Repressive Verfolgung der Drogendelikte auch für nachgewiesenem Eigenkonsum mit Strafbefehl und Anklage.

Damit beginnt der tägliche Kampf des Strafverteidigers um die Rechte des Beschuldigten.


Eingestellt am 17.03.2013 von Klaus W. Spiegel
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