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Erfolgreiche Verteidigung
Angeklagter verlässt Gericht als freier Mann
Die SZON berichtetet am 4.12.2010:
Der vierte Zeuge hat die überraschende Wende eingeleitet: Ein seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzender Ellwanger, dem wegen Handels mit Haschisch eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohte, ist gestern vom Landgericht Ellwangen von diesem Vorwurf freigesprochen worden.
(ELLWANGEN/R.) Von unserer Mitarbeiterin Petra Rapp-Neumann
Die Hauptanklage lautete auf schwunghaften Handel mit Nepal-Haschisch. Dem in Ellwangen geborenen und gesundheitlich angegriffenen Angeklagten wurde vorgeworfen, 2009 fast sechs Kilogramm hochwertiges Haschisch aus Nepal durch einen Kurier nach Deutschland eingeführt zu haben. Der in Handschellen aus der Haft vorgeführte 55-Jährige, der zunächst nicht aussagen wollte, leugnete nicht, viele Jahre Marihuana und Haschisch konsumiert zu haben. Seit seiner Therapie 2005 sei er jedoch clean.
Unterstützt von seinem Verteidiger, dem Würzburger Strafrechtler Klaus Spiegel, beteuerte er trotz einschlägiger Vorstrafen glaubhaft seine Unschuld und erklärte, kein Drogenhändler zu sein. Im klimatisch milden Nepal, wo er seit einigen Jahren die Wintermonate verbringe, habe er vier Landsleute kennengelernt, die Haschisch konsumierten. Entgegen deren Aussagen vor dem Amtsgericht Würzburg habe er sie jedoch nicht angestiftet, in einem präparierten Koffer fast sechs Kilogramm Haschisch nach Deutschland zu schmuggeln.
Die vier wurden nach der Festnahme des Kuriers am Frankfurter Flughaften bereits rechtskräftig verurteilt. Drei belasteten in ihren Zeugenaussagen ihren Nepal-Kumpel erheblich. Einer tischte eine wirre Räuberpistole mit dem Angeklagten als Drahtzieher des Deals auf. Der vierte Zeuge entlastete ihn überraschend mit der Aussage, der Angeklagte sei an dem Haschisch-Deal überhaupt nicht beteiligt gewesen. Die Kammer glaubte diesem Zeugen, zumal er Ungereimtheiten aufklären konnte, und sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Hasch-Handels frei. Für dessen unerlaubten Besitz allerdings, der ihm nachgewiesen werden konnte, wurde er zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Strafe ist durch die „schwere Zeit der Inhaftierung“ (Ilg) abgegolten, der Angeklagte ist ein freier Mann. Kammer und Staatsanwaltschaft erklärten allerdings, für keinen der wie oft in Betäubungsmittelverfahren problematischen Zeugen die Hand ins Feuer legen zu wollen.
(Erschienen: 03.12.2010 23:05)
Eingestellt am 04.12.2010 von Klaus W. Spiegel
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