Horch was kommt von draußen in die Bay. U-haft
Bayerische Untersuchungshaftvollzuggesetz.
Der Bay. Landtag hat es in seiner Sitzung vom 14.12.2011 verabschiedet. Es wird zum 1.1.2012 in Kraft treten. Was bringt es für Veränderungen?
Gravierende!
In den ersten drei Monaten einer Untersuchungshaft sind ab dem 1.1.2012 nunmehr zwei Stunden Besuchszeit pro Monat vorgesehen. Allerdings reduziert sich aufgrund der gegenwärtig noch zu geringen Kapazität in den Bay. JVA's die Sprechzeit ab dem vierten Monat auf eine Stunde pro Monat. Zur besseren Verteilung der Besuchskapazitäten wird in Umsetzung dieser Neuregelung bis auf weiteres bestimmt, dass die Sprechzeit in einem Monat im ersten Quartal 2012 auf vier Besuchstage mit maximal 30 Minuten zu verteilen ist, danach auf zwei Besuchstage mit jeweils maximal 30 Minuten. Maximal drei Personen dürfen einen Gefangenen besuchen. Jedes Kind zählt unabhängig vom Alter als Person. Die Sonderbesuchsregelung für Ehegatten fällt weg.
Besonders wichtig:
Die Sprechzeitenbewilligung liegen nunmehr im Entscheidungsbereich der JVA und nicht mehr bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft. Besuche ohne Sprechschein sind allerdings nur möglich, wenn von Seiten des Gerichts oder Staatsanwaltschaft ausdrücklich bestätigt wird, dass kein "Beschränkungsbeschluss nach Par. 116 b, 119 StPO erlassen worden ist bzw. diese Bestätigung vorgelegt wird.
Sogenannte "junge Untersuchungsgefangene" (bei der Tat unter 21 und aktuell unter 24 Jahre), die nicht in eine dafür besser geeignete Jugendstrafanstalt verlegt werden können, erhalten mindestens vier Stunden Besuchszeit pro Monat eingeräumt. Die Sprechzeit ist im betreffenden Monat ebenfalls zu verteilen und zwar auf vier Besuchstage mit jeweils 60 Minuten.
Soweit die neue Regelung des Besuchs.
Eigentlich soll die U-Haft die Ausnahme sein, leider ist sie die Regel, und dem "normalen" Leben möglichst angepasst,sein.
https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2011/25/gvbl-2011-25.pdf#page=2
Eingestellt am 24.12.2011 von Klaus W. Spiegel
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