<< Freitag der 13. Mai | Horch was kommt von draußen in die Bay. U-haft >> |
§ 257c StPO
Innenansicht eines zeitweiligen U-Häftlings zur süddeutschen Justizlandschaft
Die lautet: Wenn in deutschen Knästen alle Häftlinge tot umfallen würden, die Taten zugegeben haben, die sie nicht begangen hatten, wären die Knäste halb leer. Viele Beschuldigte werden erpresst. Mit allen möglichen Mitteln dazu gebracht, Geständnisse abzulegen. Das ist das Wesen des sogenannten Deals vor Gericht. Man gibt als Beschuldigter um des lieben Friedens willen mehr zu, als man ausgefressen hat. Man räumt noch ein paar ungeklärte Fälle ein oder legt zu den tatsächlichen drei Kilo geschmuggelten Rauschgifts noch ein paar drauf – und hofft auf Gnade. Die Staatsanwälte freuen sich, ihre Fälle sind aufgeklärt, sie kriegen Fleißkärtchen, und die Erfolgsstatistik stimmt. Der allerorts übliche Deal ist eine staatlich sanktionierte Erpressung. Und die Verteidiger raten ihren Mandanten: »Machen Sie mit, sonst ist der Staatsanwalt böse und fordert eine höhere Freiheitsstrafe.« Das alles habe ich im Knast gelernt. Und ich will, dass die Öffentlichkeit das weiß. Kein Staatsanwalt will Arbeit mit einem Fall haben, kein Verteidiger kämpft mehr, und der Leidtragende ist der Angeklagte.
Auszug aus dem Interview von Jörg Kachelmann mit Sabine Rückert und Stefan Willeke, Die Zeit, 9.6.2011 Nr.24.
Eingestellt am 13.06.2011 von Klaus W. Spiegel
Trackback
Ihr Ansprechpartner
Suche
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.