Ist die Verwendung des Kürzels "A C A B" eine Straftat?
Immer wieder stelle ich mir die Frage, ob mit dem Verwenden dieses Kürzels eine strafbare Beleidigung begangen werden kann.
Als Aufdruck auf der Kleidung ist die Buchstabenreihenfolge "ACAB" eine straflose Kollektivbezeichnung, da es an einer beleidigungsfähigen Einzelperson bzw. Individuum fehlt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind "alle Soldaten" kein ausreichend definiertes Kollektiv. Gleiches gilt für "alle Polizisten dieser Welt".
Anders ist es jedoch, wenn anlässlich eines Zusammentreffens mit Polizeibeamten diesen gegenüber "ACAB" geäußert wird. Dann handelt es sich um eine strafbare Beleidigung.
Die Staatsanwaltschaft wird dann, je nach der Vorahndung des Äußernden, mit einem Strafbefehl oder gar mit einer Anklage reagieren.
Gegebenenfalls lohnt sich später eine Entschuldigung.
Hier der Link zu einem aktuellen Freispruch:
http://community.beck.de/files/ACAB-Urteil%20des%20LG%20Karlsruhe%20vom%2008.12.2011.pdf
Eingestellt am 01.01.2011 von Klaus W. Spiegel
Trackback
Ihr Ansprechpartner
Suche
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.