Mehrkosten eines auswärtigen Verteidigers

Auch die Bezirksrevisorin kann irren

Als erfreulicher Wochenabschluß kam heute noch ein Beschluss des LG Darmstadt in einem Kostenfestsetzungverfahren. Meine Reisekosten waren festsetzungsfähig und die Erledigungsgebühr entstanden.

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Eingestellt am 18.01.2013 von Klaus W. Spiegel
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