Neues vom Strafverteidiger aus Würzburg

Kuscheln oder Kampf

Die Strafprozessordnung regelt die Machtverhältnisse im Ermittlungsverfahren zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Sie ist die Herrin des vorbereitenden Verfahrens. Der Ermittlungsrichter macht in der Regel das, was die Staatsanwaltschaft will.

So auch in Würzburg, aber nicht immer:

So bei einer Vorführung wegen es angeblichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, schlicht Vorwurf des Besitzes von Marihuana.

Der Mandant raucht an der Mainpromenade in einem Würzburger Stadtteil einen Abendjoint und wird dabei von der Polizei erwischt. Der Mandant versucht noch den Joint in den Main zu werfen, die Würzburger Polizeibeamten sind aber schneller. Sie stellen den Joint sicher, bevor er auf dem Grund des Flusses landen kann. Es folgt dann das Übliche. Sicherstellung des Joints durch die Polizei und Belehrung als Beschuldigter. Der Betroffene tut, was jeder Verteidiger, nicht nur aus Würzburg, ihm geraten hätte, er schweigt, wird aus dem Polizeigewahrsam entlassen und fährt mit dem Fahrrad nach Hause.

Die Polizei beantragt dann im Anschluss beim Amtsgericht Würzburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung.

Wenig später klingelt dann auch die Polizei an der Wohnungstür, bricht sie auf und holt den Mandanten unsanft aus dem Bett. Sie findet eine kleine Aufzuchtanlage, rauchfertiges Marihuana und Marihuanaverschnitt in einer größeren Menge.

Die Kriminalpolizei übernimmt den Fall. Der Mandant muss die Würzburger Beamten zur Dienststelle begleiten und eine Nacht in der Zelle verbringen.

Über meinen Notruf: 0170 2211778 informiert mich, als Würzburger Strafverteidiger, noch in der Nacht die Familie und bittet mich den Fall zu übernehmen.

Am nächsten Tag findet dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg eine Vor-führung bei der Jourrichterin in Würzburg statt.

In Anwesenheit eines Staatsanwalts der Würzburger Justiz habe ich dann für meinen Mandanten über eine Stunde vorgetragen und verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat den Erlass eines Haftbefehls wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr beantragt. Die Er-mittlungsrichterin ist aber meinen Ausführungen gefolgt und hat den Erlass eines Haft-befehls wegen fehlenden Haftgrundes abgelehnt. Ich habe den glücklichen Mandanten nach Hause gefahren.

Die Entscheidung der Ermittlungsrichterin hat in der Würzburger Staatsanwaltschaft Wogen geschlagen und auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin, hat dann der Würzburger Ermittlungsrichter doch den Haftbefehl erlassen und der Mandant sitzt mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt.

Jetzt beginnt der Kampf um die Freiheit im Beschwerdeverfahren.

Nachtrag:

Mandant wurde heute am 15.6.2015 um 18:20 auf meine Beschwerde hin aus der Untersuchungshaft entlassen.



Eingestellt am 02.06.2015 von Klaus W. Spiegel
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