Neues von Ihrem Strafverteidiger aus Würzburg

mit dem Notruf: 0170 2211778 bei Verhaftung und Durchsuchung

NOCHMAL: Kampf oder Kuscheln

Die Main-Post hat am 24.3.2015 berichtet:

„Rocker überfallen Clubhaus“

Vier Männer sind am Sonntagmorgen in ein ehemaliges Motorradclubhaus eingedrungen. Die einem Motorradclub zugehörigen Beschuldigten griffen einen 45-jährigen Mann an und fügten ihm schwerwiegenden Verletzungen zu, so schrieb die Polizei in einem Bericht.

Den Haupttatverdächtigen nahm die Bad Kissinger Polizei kurz nach der Tat fest. Der Mann sitzt derzeit ein, ein weiterer Tatverdächtiger wird am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, so die Polizei weiter.

Um 5.15 Uhr waren die vier Männer in das ehemalige Motorradclubhaus im Ziegelweg eingedrungen und dort offenbar gezielt auf einen 45-Jährigen, der in der Vergangenheit selbst Mitglied eines Motorradclubs war, losgegangen. Die Angreifer schlugen nach ersten Erkenntnissen zur Folge mit den Fäusten auf das Opfer ein.

Auch eine 28-Jährige bekam einen Schlag ins Gesicht ab. Bevor die Tatverdächtigen flüchteten, zerstörten sie außerdem noch Türen und die Einrichtung des Gebäudes. Der Geschädigte wurde schwerverletzt in eine Klinik eingeliefert. Die junge Frau erlitt nur leichte Verletzungen, heißt es in dem Bericht.

Nach den Festnahmen liefen am Montag umfangreiche Durchsuchungen bei weiteren Tatverdächtigen im Landkreis Main-Spessart und im Main-Tauber-Kreis. Vieles spricht dafür, dass ein 45-Jähriger bei dem Angriff am Sonntag ebenfalls beteiligt war. Dieser wird zur Klärung der Haftfrage am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Dessen Familie dann mich gebeten ihn als Strafverteidiger zur vertreten.

Die Haftfrage, mit dem Ziel der Haftentlassung, war dann schwierig zu lösen, denn die Leitende Oberstaatsanwältin hatte sich der Sache angenommen und sich vehement gegen eine Haftentlassung ausgesprochen.

Sowohl die mündliche Haftprüfung als auch meine direkten Bemühungen bei der Staatsanwaltschaft, doch mit einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls einverstanden zu sein, führten nicht zum dem erstrebten Ziel der Haftentlassung.

Erst auf meine dann kämpferisch erhobene Beschwerde gegen den Haftbefehl hin, hat dann das Landgericht festgestellt, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt und am Freitag Nachmittag den Haftbefehl aufgehoben.



Eingestellt am 05.06.2015 von Klaus W. Spiegel
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