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Neues von Ihrem Strafverteidiger aus Würzburg
Bis die Rechtskraft uns scheidet
Hat der Ermittlungsrichter, nach dunklen Auswahlkriterien, dem Inhaftierten bei der Vorführung einen Pflichtverteidiger beigeordnet tut sich die Justiz sehr schwer diese Zwangsehe wieder auf zu lösen.
Eigentlich unmöglich bis zur Rechtskraft des Urteils.
Der Kollege Jens Ferner berichtet in seinem Blog nun von einem ungewöhnlichen Fall in dem die Beiordnung durch das OLG München (7 St7/14 in StV 3/2015, S.155) widerrufen worden ist.
Der Pflichtverteidiger hat für den Pflichtverteidigten im Rahmen der Hauptverhandlung für diesen eine Sacheinlassung abgegeben ohne ein Mandantengespräch hier rüber zu führen.
Das OLG begründet dies mit einer nachhaltigen und endgülltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses, die zur Entpflichtung führt.
Deshalb prüfe auch bei der Haftvorführung an wen Du Dich binden willst, Du musst keine Entscheidung treffen, und überlasse die Auswahl nicht der Willkür des Ermittlungsrichters, der dann den beiordnet von dem er nie etwas Schlechtes in der Kantine gehört hat.
Eingestellt am 27.06.2015 von Klaus W. Spiegel
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