Weihnachtspost vom Oberstaatsanwalt

Weihnachtspost vom Oberstaatsanwalt - Foto1-01
Bescheid der STA Bamberg.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder, auch bei uns in Bayern und speziell in Bamberg. Was war geschehen. Ich habe einer in Untersuchungshaft sitzenden Mandantin einen Block und einen Stift gegeben, damit sie ihr Geständnis für die zwei Tage später anberaumte Hauptverhandlung aufschreiben und geordnet vortragen kann. Bei der Vorführung zwei Tage später schauten die Vorführbeamten betreten und teilten mir mit, dass ich als Beschuldigter vernommen werden sollte. Grund war die Übergabe von Block und Stift an die Mandantin zuvor. Verdacht des Verstosses gegen § 115 OWiG. Die JVA Bamberg hatte eine Anzeige gegen mich bei der zuständige STA Bamberg erstattet. Der Oberstaatsanwalt ermittelte. Ich berief mich auf mein Schweigerecht. Die Mandantin wurde dann als Zeugin vernommen und schildete den Sachverhalt wahrheitsgemäß.

Heute kam die Verfügung der STA Bamberg. Eingestellt gem. § 47 Abs. 1 OWiG. Es gibt Staatsanwälte mit Augenmaß.


Weihnachtspost vom Oberstaatsanwalt - Foto2

Eingestellt am 27.12.2012 von Klaus W. Spiegel
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