<< Geldstrafe - was tun? | Brief von der Polizei und jetzt? >> |
"Rentiert" sich ein Strafverteidiger?
Im Strafbefehlsverfahren wird ein Strafbefehl in geringer Höhe erlassen und mein Einschalten erscheint unwirtschaftlich.
Im Strafverfahren "schafft" man die Hauptverhandlung schon alleine.
Dabei wird verkannt, dass in der Hauptverhandlung nicht nur eine Richter anwesend ist, sondern auch ein Staatsanwalt und man sich eines professionellen Fürsprechers als Gegengewicht bedienen sollte.
Zudem erhält der Beschuldigte nur über einen Anwalt umfassende Akteneinsicht. Eine Verteidigung ohne Akteneinsicht erfolgt "blind".
Daher ist in jedem Fall die Einschaltung eines Strafverteidigers, zumindest um Akteneinsicht zu erhalten, sinnvoll. Auch sollte der Inhalt der Akteneinsicht mit einem Strafverteidiger erörtert werden.
Die Kosten hierfür halten sich aufgrund meines angebotenen Pauschalhonorars für die Erstberatung im Rahmen und der Beschuldigte weiß, ob und wogegen er sich verteidigen muss.
Meine Teilnahme am Hauptverhandlungstermin kann später besprochen werden.
Eingestellt am 01.01.2011 von Klaus W. Spiegel
Trackback
Ihr Ansprechpartner
Suche
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.