Mein Lieblingsautor: Herbert Rosendorfer

Recht trifft Satire

Herbert Rosendorfer ehemaliger Staatsanwalt in Bayreuth, Amtsrichter in München, Richter am Oberlandesgericht in Naumburg und Honorarprofessor:

Jurist und Schriftsteller.

Es war nicht Intention von Rosendorfer dem Berufsstand der Richter zu besonderem ansehen zu verhelfen. Dafür gelang es ihm immer wieder, den Justizalltag ebenso unterhaltsam wie zutreffend zu beschreiben.

Hier eine Leseprobe aus seinem Buch "Ballmanns Leiden oder das Lehrbuch zum Konkursrecht":

...........

Die Sache „Richter“ wurde aufgerufen.

Ballmann stand auf.

Er hatte heute früh bei der neuerlichen Vernehmung durch einen – anderen – Polizisten nicht die Unwahrheit gesagt, aber auch den Irrtum nicht berichtigt.

Dass ein Richter vor das Schnellgericht im Polizeipräsidium käme, überstieg das Vorstellungsvermögen des Polizisten, also hielt er „Richter“ für den Familiennamen Ballmanns.

„Doktor –„, sagte dann Ballmann noch und beobachtete den Polizisten (der im übrigen niemanden glich).

Der Polizist schaute von seiner Schreibmaschine, in die er das Protokoll tippte, auf und blinzelte: „Doktor?“ Ballmann nickte.

Der Polizist sagte „Schmarrn –„, dann aber: „- ach so – Heilpraktiker, oder ? Na ja – damit etwas drinsteht –„ Ohne eine Antwort Ballmanns abzuwarten, hatte der Polizist dann unter Beruf: Heilpraktiker vermerkt, unter Anschrift: „o.f.W.“, was ohne festen Wohnsitz bedeutete.

So stand ein Richter, Martin, angeblicher Heilpraktiker, geb. 18.03.1929 in München o.f.W., vor dem Schnellrichter, einem bärtigen, hilflosen jungen Mann, der das zum ersten Mal machte, seine Unsicherheit krampfhaft zu verbergen suchte und immer hilfesuchend zum Protokollführer schaute, wenn er nicht wusste, was zu machen war.

Der Staatsanwalt, sichtlich auch keine Leuchte, war für den Richter auch keine Hilfe.

„Vier Tage“, flüsterte der Protokollführer dem Richter zu.

Der Richter verurteilte den Richter, Martin wegen Personalienverweigerung, Ausweislosigkeit und Beförderungserschleichung zu vier Tagen Freiheitsstrafe und erteilte einen Unterkommensauftrag, der „Richter“ schriftlich ausgehändigt wurde.

Er besagte, dass sich Richter, Martin nach Kräften bemühen müsse, binnen sechs Wochen nach Haftentlassung eine feste Wohnung zu finden und sich polizeilich zu melden.

„So“, sagte der Richter dann, klappte die naturgemäß dünne Akte zu und schob sie zur Seite, „Heilpraktiker sind Sie –„, er senkte seine Stimme in Tonbereiche sonorer menschlicher Anteilnahme: „Sie haben auch schon bessere Tage gesehen? Aber vielleicht geht es eines Tages wieder aufwärts, reißen Sie sich am Riemen, nicht?“ Die Stimme hob sich wieder um eine Lage in den Amtston: „Und nehmen Sie die Strafe an?“

Dir werde ich`s geben, dachte Ballmann, der einen Augenblick lang vergaß, dass das ja nur ein Schauspieler in Richtertracht war, der da vor ihm saß.

„Das Verfahren“, sagte Ballmann, „leidet an einem Verfahrensmangel.“

Der Richter schaute verblüfft.

„Ja“, sagte Ballmann. „Sie haben vergessen, mir das letzte Wort zu erteilen. Das gilt auch für das Verfahren beim Schnellgericht.“

Der Richter und der Staatsanwalt wechselten Blicke, dann schauten beide zum Protokollführer, dem aber trotz langer Erfahrung so etwas noch nicht untergekommen war, weswegen er einen runden Rücken machte und mit eingezogenem Kopf in seinen Formularen blätterte.

Das Schnellgericht oder besser sogenannte Schnellgericht ist nichts anderes als – theoretisch – ein Teil des normalen, ordentlichen Amtsgerichts mit lediglich vereinfachter oder eher abgeschliffener Prozedur, die in keinem Gesetzbuch steht.

Genauerer Nachprüfung hält keines der Schnellgerichtsverfahren stand, aber es prüft niemand nach, am wenigsten die schnell Gerichteten.

Richter und Staatsanwalt spickten in der Strafprozessordnung, fanden aber nichts, denn in der Strafprozessordnung gibt es kein Schnellgericht.

„Tja –„, sagte dann der Richter zum Staatsanwalt, „was meinen Sie?!

„§ 258, II StPO gilt offenbar tatsächlich auch hier –„, sagte der Staatsanwalt.

Der Richter wandte sich an Ballmann: „Warum wollen Sie denn unbedingt Schwierigkeiten machen?“

„Nicht ich mache Schwierigkeiten“, sagte Ballmann.

„Sie haben unordentlich gearbeitet.“

„Ich lasse mir von Ihnen –„, schrie der Richter.

„Sie schreien nur“, unterbrach ihn Ballmann, „weil Sie wissen, dass Sie nicht recht haben.“

Der Richter wurde weiß vor Zorn, zog die Akte „Richter, Martin“ wieder an sich und schlug sie auf.

Aus den Akten kam ihm die Erleuchtung: „Dann müssen wir eben das Verfahren wiederholen.“

„Das geht nicht“, sagte Ballmann.

„Ihr Urteil existiert. Es beruht nur auf einem falschen Verfahren. Sie können doch nicht ein bestehendes, in öffentlicher Sitzung verkündetes Urteil wegwischen wie einen Tintenfleck. Wie wollen Sie denn das machen? Durch Beschluss, oder wie?“

„Was heißt: öffentliche Sitzung –„, sagte der Staatsanwalt, „es ist doch gar niemand da, ich meine: kein Zuhörer –„

„Ach“, sagte Ballmann, „und da meinen Sie, es wäre deswegen keine öffentliche Sitzung? Interessant. Wo haben Sie dann Ihr Examen gemacht? In der Baumschule?“

Der Staatsanwalt stotterte etwas, schlug gleichzeitig mit der flachen Hand auf seinen Schreibtisch und sprang auf. Ehe er aber noch etwas sagen konnte, sagte Ballmann: „Ruhig – schließlich haben Sie Mist gemacht und nicht ich –„

„Das – das – da – da –„, sagte der Richter, „also da muss ich schon ... schließlich habe ich mich, haben wir uns, hat der Herr Staatsanwalt und ich nur, haben ich ... uns ... keine Personalien ... et cetera ... und Beförderungserschleichung ... muss doch energisch bitten –„

„Das nicht“, sagte Ballmann, „aber Rechtsbeugung. Oder wollen Sie behaupten, dass Sie § 258, II StPO nicht gekannt haben? Dann wäre es nur dienstliche Unfähigkeit –„

„Was man sich alles bieten lassen muss –„, schrie der Staatsanwalt.

Der Protokollführer erkannte, dass die Situation in eine Sackgasse zu geraten drohte. Er gab den Juristen ein Zeichen mit den Augen, stand auf und ging zu Ballmann.

„Mensch“, sagte er leise, „du Trottel. Wie lang willst du denn in den Knast, du Querulant?“ Etwas lauter: „Verzicht auf Rechtsmittel?“

Ballmann sagte nichts.

Der Protokollführer kehrte an seine Schreibmaschine zurück und tippte: „Verzichtet auf Rechtsmittel.“ Er zog das Protokoll aus der Maschine.

„Damit ist der Formfehler geheilt. Wahrscheinlich.“

Erleichtert klappte der Richter die Akte „Richter, Martin“ das zweite Mal zu, unterschrieb – ohne „Richter, Martin“ aus den Augen zu lassen – das Blatt, das ihm der Protokollführer hinschob und gab dann dem Polizisten des Vorführdienstes, der die ganze Zeit unberührt und unbeweglich hinter Ballmann gestanden hatte, einen Wink: abführen!

...

........... .
Mein Lieblingsautor ist leider 2012 verstorben.


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