Vorläufige Festnahme | Untersuchungshaft | Strafhaft | Würzburg

Vorab und am wichtigsten:

Verhaftet: Einen Anruf frei?

„ Sie haben einen Anruf frei!“, so kennt man es aus vielen Filmen. Und wie ist es in der Realität?

Der Anruf um Ihren Anwalt zu informieren steht Ihnen frei. Auch müssen Ihre Angehörigen über die Festnahme informiert werden.

Lesen Sie hierzu:

§ 114c StPO

Benachrichtigung von Angehörigen

(1) Einem verhafteten Beschuldigten ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen, sofern der Zweck der Untersuchung dadurch nicht erheblich gefährdet wird.

(2) Wird gegen einen verhafteten Beschuldigten nach der Vorführung vor das Gericht Haft vollzogen, hat das Gericht die unverzügliche Benachrichtigung eines seiner Angehörigen oder einer Person seines Vertrauens anzuordnen.

Die gleiche Pflicht besteht bei jeder weiteren Entscheidung über die Fortdauer der Haft.

Bestehen Sie auf Ihr Recht. Wenn Sie in Bayern in Untersuchungshaft sind ist es zu spät.


Ihr Strafverteidiger in Würzburg rät: Sagen Sie nichts! Nehmen Sie sich einen Anwalt



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Auf den folgenden Seiten erhalten Sie von Ihrem immer direkt erreichbaren Strafverteidiger aus Würzburg Klaus W. Spiegel Informationen darüber,
  • wie Sie sich bei der vorläufigen Festnahme verhalten sollten,
  • was die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls sind,
  • was bei der Untersuchungshaft auf den Verhafteten zukommt und auch
  • Informationen zur Strafhaft und zum Maßregelvollzug.

Fast 64.000 Menschen waren Ende März 2015 in deutschen Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Die Haftanstalten waren damit zu rund 85 Prozent belegt, in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern zu über 90 Prozent. Das zeigt die Infografik der Woche vom 31.7.2015 von Statista und SPIEGEL ONLINE.

Aus den Daten des Statistischen Bundesamtes geht auch hervor:

Etwa 18 Prozent der Gefangenen und Verwahrten befanden sich in Untersuchungshaft (cirka 11.400), rund 13 Prozent waren im offenen Vollzug (cirka 8400). Gerade einmal 5,9 Prozent der Gefangenen und Verwahrten Ende März 2015 waren Frauen (cirka 3800). Deutschland ist damit keine Ausnahme, in den meisten Staaten befindet sich der Anteil weiblicher Gefängnisinsassen im einstelligen Prozentbereich.

U-Haftbesuch spätestens am nächsten Tag nach Beauftragung!
Weitere Informationen zur "strafrechtlichen Nachsorge" bei einem rechtskräftigen Urteil finden Sie auf meiner Website:

jva würzburg

Dort gebe ich Antworten zu

  • Bewährungsfragen,
  • Vollstreckung von Strafen und Maßregeln,
  • Gnade,
  • berufliche Auswirkungen,
  • Opferentschädigung und
  • Entschädigungsfragen (StrEG).

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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