Philosophie der Strafverteidigung



Bewusst - Bunt - Konsequent - Anders
  • “Bewusst“ um die Verantwortung gegenüber dem Mandanten,
  • „Bunt“ gegen die allgemeine Vorstellung, dass bei einem Anwalt alles grau, steif und geradlinig ist,
  • „Konsequent“ in der Strafverteidigung für den Mandanten und
  • „Anders“, niemand muss in Anzug oder Kostüm zum Gespräch kommen.
.. die extra Meile.

"Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers".
(Max Alsberg, Die Philosophie der Verteidigung, 1930,11)

Ich bin für Sie bereit "die extra Meile" zu laufen, um einfühlsam und doch gleichzeitig zielorientiert Ihre Rechte im Strafrecht durchzusetzen.

Effektive Strafverteidigung bedeutet, das Mandat als Privileg zu erkennen.

Die Wahl des Strafverteidigers ist Vertrauenssache.

Sie vertrauen mir als Ihren "Fürsprecher" nicht nur höchst sensible Informationen an, sondern in vielen Fällen auch Ihre Zukunft, Ihre bürgerliche und berufliche Existenz.

Dabei ist nicht jeder Staranwalt oder "Top-FOCUS-Anwalt" (das Siegel kann man für 7500€ zzgl. MwSt. immer für ein Jahr käuflich erwerben) für jeden Mandanten auch sofort der richtige Vertrauenspartner.

Deshalb gehört

  • menschliche Betreuung,
  • zielorientierte Strategie und Kreativität,
  • rascher Zugang zur Ermittlungsakte,
  • Teamwork,
  • Fortbildung und auch
  • Verständnis für das Opfer

zum Selbstverständnis der Strafrechtskanzlei Klaus W. Spiegel.

Ich bin ein Strafverteidiger der widerspricht:

Strafverteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben".

(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)
  • Mit Recht setzt ein Geschädigter auf eine optimale Vertretung seiner Interessen vor Gericht.
  • Mit Recht bemüht sich ein Beschuldigter um eine optimale Verteidigung und Schadensbegrenzung.

Ob Sie einen Anwalt oder einen Strafverteidiger suchen - Sie sollten sich für den besten Rechtsanwalt entscheiden, den Sie finden können, so dass Sie im Strafverfahren nach Möglichkeit wenigstens ein Gleichgewicht der Kräfte herstellen können.


Das gerichtliche Schauspiel

Prägend für Platons politeia als der ersten umfänglich ausgearbeiteten Staatstheorie des abendländischen Kulturkreises ist die Idee, dass jeder das macht, was er am besten kann und deshalb auch seine Aufgabe ist: der Schuhmacher macht Schuhe, der Landwirt betreibt Landwirtschaft, der Arzt heilt und so weiter. Jeder hat also eine Rolle und muss diese erfüllen.

Was hat das mit dem Strafverfahren zu tun?

Auch hier agieren die Beteiligten in ganz unterschiedlichen Rollen, deren wechselseitige Anerkennung ein gelungenes Strafverfahren erst möglich macht.

Einerseits sollten die Akteure ihre Rolle bestmöglich ausfüllen und nicht unter deren Deckmantel andere Ziele verfolgen. Andererseits ist von den anderen zu akzeptieren, was die jeweiligen Verfahrensbeteiligten „rollengemäss“ tun müssen.

Der Vorsitzende

Der Vorsitzende muss die Hauptverhandlung leiten, wofür ein Mindestmass an selbstbewusster Autorität unvermeidlich ist. Umgekehrt muss er auch unvoreingenommen sein – nicht nur aus Sorge vor einem Befangenheitsantrag, sondern intrinsische als zentrales Rollenmerkmal. Seine Aufgabe der Verhandlungsführung, die innerhalb der Grenzen der StPO wie jedes zwischenmenschliche Verhalten unterschiedlich ausgestaltet sein kann, muss als Teil seiner Rolle auch von der Verteidigung akzeptiert werden.

Der Verteidiger

Umgekehrt hat der Verteidiger die Rolle eines professionellen Bestands, der einseitig und, wenn es sein muss, auch mit aller Schärfe die Rechte seines Mandanten zu wahren hat. Die StPO räumt ihm gerade in der Hauptverhandlung zahlreiche Rechte ein, deren Wahrnehmung, die anderen Beteiligten akzeptieren müssen. Zugleich darf das Recht, angesichts dieser Befugnisse darauf vertrauen, dass der Verteidiger ein geordnetes Verfahren zulässt – „Verfahrenssaboteur“ ist kein Teil seiner Rolle. Demgegenüber gehört dazu durchaus, selbst kleine und menschliche Fehler des Gerichts zu rügen oder für den Mandanten einmal mehr auszuführen als rechtlich geboten ist. Wer sich dadurch persönlich als Richter oder Staatsanwalt angegriffen fühlte, verkennt die Rollenbedingtheit des Agierens.

Der Staatsanwalt

Die Staatsanwaltschaft schließlich hat die Rolle der Verfolgerin von begangenem Unrecht. Auch wenn sie dabei zugleich eine neutrale Behörde sein soll, ist verteidigungseitig zu akzeptieren, wenn in dieser Rolle vielfach weniger Verständnis für die Widrigkeiten im Leben des Angeklagten herrscht. Dagegen gehört es etwa aber zur Rolle der Staatsanwaltschaft, im Ordnungswidrigkeitenbereich das Ermessen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit auszuüben und nicht zu versuchen, durch überzogene Bußgeldforderungen ein Ausgleich für eine im Einzelfall schwere Aufklärbarkeit von komplexen Sachverhalten zu suchen.

Der Angeklagte

Der Angeklagte ist mit seinem Verhalten in der Vergangenheit das Subjekt des Strafverfahrens. Er darf nicht zum Objekt degradiert werden.

Nur wenn alle Beteiligten sich in der Bandbreite ihrer prozessualen Rollen bewegen kommt, es zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren.

(In NStZ Heft 6/24 Von Prof. Dr. Christoph Knauer / Prof. Dr. Andreas Mosbacher)

Fazit: Im Strafprozess geht es um die Erzählung von „Geschichten“ und die beste Geschichte gewinnt.

Beachten Sie:

„Es ist nicht Aufgabe einer Strafverteidigung nach den Regeln der Kunst, die Not der Anklage und des Gerichts zu teilen, die an einen Weltuntergang in den Gefilden der Wirtschaft geraten sind. Sie hat aus dem Notstand der Strafjustiz herauszuholen, was sich für ihre Mandanten herausholen lässt.“

- Gerhard Mauz, Nach dem Motto „Schaun ma mal“?, Der Spiegel Nr. 12 v. 16.5.1992, S. 148 (152), einsehbar unter https://www.spiegel.de

Ein Anwalt mag kosten, keinen zu haben kostet mehr!

Mein Hinweis an Sie:

Nehmen Sie unverbindlich mit mir eMail Kontakt auf. Durch den eMail Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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