Anwalt ist gut - Fachanwalt für Strafrecht ist besser


Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in und aus Würzburg Klaus W. Spiegel - Berufserfahrung und Fortbildung als optimale Basis.

Was bedeutet der Titel:

Fachanwalt für Strafrecht?

Im Gegensatz zur Bezeichnung Strafverteidiger und zu vielen anderen Bezeichnungen für Rechtsanwälte, die sich mit dem Strafrecht befassen, ist der Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Strafrecht" eine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung.

Die Spezialisierung eines Rechtsanwalts zum Fachanwalt für Strafrecht vermittelt die Sicherheit, dass eine umfangreiche Qualifizierung zur Strafverteidigung vorliegt, mit der ein Rechtsanwalt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten umfassend beraten, unterstützen und Sie als Strafverteidiger auch in kompliziert gelagerten Fällen ordnungsgemäß und effektiv verteidigen kann.

Bei einem Anwalt mit dem Zusatztitel Fachanwalt können Sie sicher sein, dass dieser Rechtsanwalt kein Berufsanfänger ist.

Ich bin seit über 15 Jahren im Bereich Strafrecht als Fachanwalt in Würzburg tätig und habe in dieser Zeit viel Erfahrung in meinem Beruf gesammelt.

Nachfolgend möchte ich Ihnen erklären, welches die Vorteile bei der Wahl eines Fachanwaltes als Ihren Rechtsbeistand sind und einige Fragen dazu beantworten:
  • Wie profitiert der Mandant von diesem Titel?
  • Reicht Berufserfahrung alleine nicht auch aus, um eine optimale Basis für die Gerichtsverhandlung zu bieten?
  • Wie ist die Zusatzqualifikation mit dem Titel Fachanwalt zu erlangen?
In Deutschland sind 2015 ca. 165.000 Anwälte zugelassen. Hiervon sind nur ca. 3.500 Anwälte berechtigt den Qualifikationszusatz mit Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Das Verhältnis zeigt deutlich, dass sich nur eine kleine Elite zum Fachanwalt qualifiziert hat.

Die Qualifikation zum Fachanwalt für Strafrecht erfordert nicht nur vor der Zulassung die nachgewiesene eigenverantwortliche Bearbeitung von sehr vielen Strafrechtsfällen und den Nachweis von überdurchschnittlichen Kenntnissen im Fachgebiet Strafrecht durch erfolgreiche Absolvierung eines mindestens 120 stündigen Fachanwaltslehrgangs mit mehreren Klausuren im Strafrecht und Strafprozessrecht.

Auch nach der Zulassung als Fachanwalt bedarf es zur Aufrechterhaltung der Qualifikation einer ständigen kontrollierten Fortbildung die gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen ist.

Ich sehe die Fortbildung nicht nur als Pflicht. Ich bilde mich jährlich über die geforderte Stundenzahl mit 15 Zeitstunden hinaus als Fachanwalt in Würzburg fort. Bei der Wahl der Fortbildung orientiere ich mich immer an der von mir bei der Strafverteidigung ausgeübten Philosophie der aktiven Strafverteidigung als Interessenvertreter meines Mandanten.

Strafverteidiger Klaus W. Spiegel: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg

Klaus W. Spiegel ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Als Strafverteidiger übernimmt er Mandate zur Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision.

Aufgrund der nachgewiesen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg dem Rechtsanwalt und Strafverteidiger Klaus W. Spiegel die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" erteilt.
(Rechtsanwaltskammer Bamberg, der 02.06.2000)

Was eine Strafverteidigung kostet finden Sie unter der Überschrift:

Das Honorar des Strafverteidigers:
Ein Anwalt kostet, keinen zu haben kostet mehr.

Nehmen Sie unverbindlich mit mir eMail Kontakt auf. Durch den eMail Kontakt entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Anwaltskosten entstehen erst, wenn ich Sie ausdrücklich darauf hingewiesen habe.
Aktuelle Fortbildung:

Sonderstrafrecht Wirtschaftsstrafrecht
15. und 16. Januar 2016 in Frankfurt am Main

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt Klaus W. Spiegel hilft Ihnen bei Ihren Rechtsfragen!

Tel: 0931 50816




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