<< Waterloo für die bayerische Staatsanwaltschaft | § 456 a StPO Absehen von der weiteren Strafvollstreckung >> |
Werbung im Knast
Manchmal machen gute Menschen einen Fehler.
In der letzten Zeit verfolge ich mit Interesse den Versuch verschiedener bayerischer JVAs ihre Einrichtung durch farbige Flyer als "Wellness-Einrichtung" zu deklarieren.Offenbar besteht dieser Trend zur Information auch in amerikanischen Korrektureinrichtungen. Über eine neue Form der Information verbunden mit Werbung im Knast berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 4.4.2011.
Eingestellt am 04.04.2011 von Klaus W. Spiegel
Trackback
Ihr Ansprechpartner
Suche
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.